Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten

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Informationsdienste im Jahre 2001 erarbeitet wurden4, sowie auch auf die im Rahmen einer reichhaltigen Bundesgerichtpraxis entwickelten Grundsätze. Eine rechtliche Verankerung dieser Leitlinien und Grundsätze erachtete er jedoch als überflüssig und verzichtete deshalb darauf, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

1.3.3 Die Behandlung der Volksinitiative im Ständerat

Der Ständerat hat sich als Erstrat mit der Volksinitiative befasst und empfahl am 29. September 2005 auf Antrag seiner Kommission die Volksinitiative mit 34:3 Stimmen zur Ablehnung (AB 2005 S 808). Der Ständerat hat vorerst darauf verzichtet, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzutellen. In der Debatte wurde aber erwähnt, dass die Thematik im Rahmen der Geschäfte 04.463 (pa.Iv. Burkhalter) und 03.31 79 (Po. Volksabstimmungen. Informationen durch die Bundesbehörden) weiterverfolgt werden sollte. Der Rat möchte aber die Vorschläge aus dem Nationalrat abwarten, dessen Kommission die Umsetzung der parlamentarischen Initiative obliegt (vgl. z.B. Votum Inderkum AB 2005 S 797).

1.3.4 Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter als indirekter Gegenentwurf

Die SPK des Nationalrates hatte sich an ihrer Sitzung vom 4. November 2005 mit der Frage zu beschäftigen, ob sie die ihr obliegende Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter unabhängig von der Behandlung der Volksinitiative vornehmen will, oder ob sie die beiden Geschäfte verknüpft.

Gemäss Artikel 105 des Parlamentsgesetzes kann die Bundesversammlung die Frist für die Behandlung einer Volksinitiative um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen „mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf“ Beschluss fasst. Sinn dieser Bestimmung ist es, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegenüber Transparenz herzustellen. Bei einer Volksabstimmung sollte bekannt sein, ob und wie die Bundesversammlung im Bereich des zur Diskussion stehenden Themas legiferieren will. Die Stimmberechtigten sollen in Kenntnis möglicher zur Diskussion stehender Alternativen entscheiden können.

Indem die beiden SPK der parlamentarischen Initiative Burkhalter zugestimmt haben, haben sie sich für eine gesetzliche Regelung der Informationstätigkeit der Behörden vor Volksabstimmungen ausgeprochen. Im Gegensatz zum Bundesrat sehen sowohl die SPK wie auch die Vertreter der Volksinitiative gesetzgeberischen Handlungsbedarf, indem sie der Behördeninformation rechtliche Rahmenbedingungen auferlegen wollen. Diese Rahmenbedingungen sehen zwar unterschiedlich aus. Umso wichtiger kann es für die Stimmberechtigten bei der

4 Bericht der Arbeitgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste (AG KID), 2001, Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen, Bern, http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf (zit. Bericht AG KID). Der Bericht wurde am 21. November 2001 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.