Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
1.4.3 03.3179 Po. Volksabstimmungen. Informationen durch den Bundesrat
Obwohl die SPK sich gegen die parlamentarische Initiative Fehr Hans aussprach, sah sie Handlungsbedarf. Wenn es zehn Jahre früher zum Zeitpunkt der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hafner noch relativ wenig Kritik an der behördlichen Informationspolitik vor Abstimmungen gab, haben inzwischen die kritischen Stimmen zugenommen. Im Zusammenhang mit verschiedenen Urnengängen gab es Kritik an der Informationspolitik der Bundesbehörden, was zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen führte (vgl. Ziff. 1.4). Die SPK reichte deshalb am 11. April 2003 eine Motion ein, mit der sie eine gesetzliche Regelung verlangte, mit welcher die Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung bei Abstimmungskampagnen präziser als bisher gefasst werden. Gemäss Motionstext wären insbesondere auch Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder und für die zulässigen Inhalte behördlicher Abstimmungskampagnen festzulegen. In der Begründung hielt die SPK fest, dass unbestritten sei, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Beschlüsse des Parlamentes vertreten und erklären sollen. Fraglich seien jedoch:
a. materiell: die eingesetzten Mittel (Kredite, Aufträge an PR-Büros, usw.)
b. inhaltlich: Informationen, die als Abstimmungspropaganda eingestuft werden müssen.
In seiner Stellungnahme vom 28. Mai 2003 sprach sich der Bundesrat skeptisch gegenüber einer gesetzlichen Regelung aus. Er bezweifelte, ob durch rechtliche Bestimmungen Missbräuche vermieden werden können bei gleichzeitiger Wahrung der nötigen Flexibilität. Dennoch erklärte sich der Bundesrat bereit, die Frage zu prüfen, und beantragte die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Während der Nationalrat am 23. September 2003 einstimmig seiner Kommission folgte und die Motion überwies (AB 2003 N 1437), sprach sich der Ständerat am 29. September 2005 für eine Überprüfung der Anliegen im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter aus und wandelte die Motion in ein Postulat um (AB 2005 S 804).
1.4.4 03.434 Pa.Iv. Rechsteiner. Verwendung öffentlicher Gelder in Abstimmungskampagnen
Das finanzielle Engagement in Abstimmungskämpfen von staatsnahen Betrieben hatte Rudolf Rechsteiner mit seiner parlamentarischen Initiative vom 20. Juni 2003 im Visier. Er verlangte eine Gesetzesänderung, wonach folgende Unternehmungen keine Gelder für die Finanzierung von Kampagnen bei eidgenössischen Abstimmungen einsetzen dürfen:
1. Unternehmungen mit Mehrheitsbeteiligung von Bund, Kantonen und Gemeinden;
2. Unternehmungen, die sich durch gesetzlich vorgesehene, obligatorische Zahlungen der Bürgerinnen und Bürger finanzieren (z.B. obligatorische Versicherungen, Krankenkassen, Pensionskassen usw.);