Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
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3. Unternehmungen, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Die SPK beantragte mit 12:8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission sah keinen Handlungsbedarf, weil der Initiant ihrer Ansicht nach den Einfluss von Abstimmungskampagnen überschätzte. Insbesondere sah sie aber auch praktische Probleme bei der Umsetzung. Zum einen wären die betroffenen Unternehmen rechtlich sehr schwierig einzugrenzen. Zum andern könnten entsprechende Bestimmungen leicht umgangen werden, indem die Unternehmen finanzielle Mitteld indirekt mittels Verbandsmitgliedschaften in Abstimmungskampagnen investieren könnten.
Im Rat setzte sich die Ansicht der Kommissionsmehrheit durch. Der Initiative wurde am 28. Februar 2005 mit 109:66 Stimmen keine Folge gegeben (AB 2005 N 27).
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Inhalt
Die vorliegende Regelung normiert die Pflicht des Bundesrates zu umfassender Information über eidgenössische Abstimmungen. Sie orientiert sich an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur behördlichen Information im Vorfeld von kantonalen Abstimmungen, an der heute herrschenden Lehre, die gestützt auf Artikel 34 Absatz 2 BV von einem Informationsrecht oder sogar von einer Informationspflicht ausgeht5, und kodifiziert die bestehende Praxis des Bundesrates6. Der Bundesrat hat bei Abstimmungen die Haltung der Bundesbehörden zu vertreten.
Die Vorlage greift damit die Anliegen der hier zur Diskussion stehenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Didier Burkhalter auf, die eine gesetzliche Grundsatznorm zur Information des Bundesrates vor eidgenössischen Abstimmungen verlangt. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage wurde auch das Postulat 03.3179 (vgl. Ziff. 1.4.3.) geprüft, welches eine Präzisierung der bundesrätlichen Informationsbefugnisse bei Abstimmungen sowie die Festlegung von Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder und für das zulässige behördliche Informationshandeln verlangt. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass hier gesetzliche Regelungen nicht angebracht sind. Das Postulat wird zur Abschreibung beantragt.
Heute sind die Informationsgrundsätze vor Abstimmungen im Bericht der Konferenz der Informationsdienste der Bundesverwaltung (KID) über das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen enthalten (vgl. Fussnote 4). Ihre Verankerung in Berichten und Leitbildern des Bundes, denen keine normative Kraft zukommt, entspricht indessen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht: Nach Artikel 164 Absatz 1 BV sind wichtige Bestimmungen
5 Vgl. Botschaft vom 29. Juni 2005 über die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda", BBl 2005 4385
6 Botschaft vom 29. Juni 2005 über die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda", BBl 2005 4373