Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
aktiven Informationspflicht vor Volksabstimmungen ziele deshalb in die falsche Richtung. Ein allzu starkes Engagement vor einer Volksabstimmung schade der Glaubwürdigkeit der Regierung nach einer Abstimmungsniederlage.
Die SPK des Ständerates schloss sich jedoch der Mehrheit der SPK des Nationalrates an und erteilte dieser am 28. April 2005 mit 6:1 Stimmen bei einer Enthaltung die Zustimmung zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter.
1.3 Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ (05.054)
1.3.1 Die Volksinitiative
Das Thema Behördeninformation wurde auch mit einem Volksbegehren aufgegriffen. Am 11. August 2004 wurde die Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ mit 106'344 gültigen Unterschriften eingereicht.1 Die Initiative will dem Bundesrat und dem obersten Kader der Verwaltung die Informationstätigkeit vor Volksabstimmungen weitgehend untersagen. So sollen zum Beispiel dem Bundesrat und dem obersten Kader der Verwaltung Medienauftritte sowie die Teilnahme an Informations- und Abstimmungsveranstaltungen untersagt sein. Lediglich eine „einmalige kurze Information an die Bevölkerung“ durch das zuständige Mitglied des Bundesrates wäre erlaubt. Zudem dürfte der Bund Informationskampagnen weder durchführen noch finanzieren.
1.3.2 Die Botschaft des Bundesrates
Mit Botschaft vom 29. Juni 20052beantragte der Bundesrat, die Bundesversammlung solle die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen. Der Bundesrat betonte in der Botschaft, dass die Annahme der Initiative massive Einschränkungen der Informationstätigkeiten der Bundesbehörden zur Folge hätte: „Es könnte nur in einem sehr engen Rahmen Grundlagenwissen zu den Abstimmungsvorlagen vermittelt werden. Auf offensichtliche falsche oder irreführende Äusserungen Privater könnte der Bundesrat nicht mehr reagieren“3. Die Stimmberechtigten hätten jedoch ein Anrecht auf eine umfassende und objektive Information seitens der Bundesbehörden. Der Bundesrat betonte in seiner Botschaft durchaus auch, dass sich der Bundesrat bei seiner Informationspolitik an bestimmte Grundsätze zu halten habe. Er verwies dabei in der Botschaft auf die entsprechenden Leitlinien, welche von der Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der
1 BBl 2004 4847
2 BBl 2005 4373
3 BBl 2005 4375