Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

1.4.1 93.433 Pa.Iv. Hafner Rudolf: Volksabstimmungen. Regelung der Propaganda

Die Problematik der Information der Behörden vor Volksabstimmungen beschäftigte die SPK des Nationalrates schon zu Beginn der 90er Jahre. Am 28. April 1993 reichte der damalige Nationalrat Rudolf Hafner (Grüne, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er eine gesetzliche Regelung der Informationstätigkeit des Bundesrates vor Volksabstimmungen verlangte. Die Regelung sollte vorsehen, dass der Bundesrat die Vor- und Nachteile einer Vorlage sachgemäss und vollständig offenzulegen habe und für seine Meinung als Gesamtbehörde nicht mit öffentlichen Geldern Propaganda machen dürfe. Für den Fall der Nichteinhaltung der Regelungen wollte der Initiant eine Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht vorsehen.

Die SPK sah damals jedoch keinen Handlungsbedarf und beantragte mit 9:1 Stimmen bei sechs Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. In ihrem Bericht vom 4. Februar 1994 stellte die Kommission fest, dass angesichts des geringen Problemdrucks eine Regelung, welche sie zum Teil als zu weit gehend, zum Teil als unpraktikabel erachtete, nicht angebracht sei. Die Kommission störte sich zum Beispiel an den schwer fassbaren Formulierungen wie „sachgemäss“ und „vollständig.“ Im Weiteren wehrte sich die Kommission dagegen, den Abstimmungskampf ausschliesslich privaten Kreisen zu überlassen.

Der Initiant zog die Initiative am 8. Dezember 1994 zurück.

1.4.2 02.419 Pa.Iv. Fehr Hans: Volksabstimmungen. Behördliche Information statt Propaganda

Knapp zehn Jahre später hatte sich die SPK mit einem ähnlichen Vorstoss zu befassen. Am 22. März 2002 reichte Nationalrat Hans Fehr (SVP, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher er eine Ergänzung des RVOG forderte, wonach sich behördliche Informationen im Abstimmungskampf auf die sachlichen Aspekte zu beschränken habe. Dem Bundesrat und der Bundesverwaltung soll es insbesondere verwehrt sein, eine eigentliche Abstimmungskampagne zu führen oder eine solche zu unterstützen.

Die Argumentation in der Kommission zu dieser Initiatie glich derjenigen zum analogen Anliegen der parlamentarischen Initiative Hafner. Auch dieses Mal wurde das Anliegen abgelehnt, und zwar mit 12:8 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Kommission verwies in ihrem Bericht vom 8. November 2002 auf die Dominanz finanzstarker privater Kreise in Abstimmungskämpfen. Die Behörden müssten die Möglichkeit und die Mittel haben, um die Bevölkerung zu informieren und auch irreführenden Aussagen im Abstimmungskampf Paroli zu bieten.

Der Rat folgte der Argumentation seiner Kommission und gab der parlamentarischen Initiative am 23. September 2003 mit 106:41 Stimmen keine Folge (AB 2003 N 1437).