Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
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der Zeit an die Ausgaben für die Abstimmungsinformation gewöhnen, weshalb der Druck auf die Kosten wieder abnehmen dürfte. Auch eine weitergehende Regelung, wie die Festlegung eines Höchstbetrags für Abstimmungsinformationszwecke zu verwendenden Mittel, wurde als zu wenig flexibel und deshalb als untauglich verworfen. Die Kommission erwartet aber vom Bundesrat, dass er die Kosten für die Informationsarbeit vor Abstimmungen jährlich beziffert und offen legt, wie es das neu in Absatz 2 vorgesehene Gebot der Transparenz verlangt.
4.2 Einbezug bundesnaher Betriebe
In der Vergangenheit wurde die Rolle von Unternehmungen, die vom Bund beherrscht werden oder welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen, im Vorfeld von Abstimmungen verschiedentlich in parlamentarischen Vorstössen thematisiert12. Der Nationalrat hat am 28. Februar 2005 auf Antrag der Staatspolitischen Kommission einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Rudolf Rechsteiner (03.434) keine Folge gegeben (vgl. Ziff. 1.4.4).
Im Rahmen der Vorarbeiten zum vorliegenden Erlassentwurf hat die Kommission geprüft, ob sie die Informationstätigkeit von bundesnahen Unternehmen im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen zusammen mit der Abstimmungsinformation des Bundesrates im vorliegenden Erlassentwurf regeln soll. Eine solche gesetzliche Regelung wäre weniger weit gegangen als das in der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Rechsteiner vorgesehene Verbot der Abstimmungsinformation für staatsnahe Unternehmen: Sie hätte lediglich die für den Bundesrat geltenden Informationsgrundsätze ausdrücklich auch auf vom Bund kapital- oder stimmenmässig beherrschte Unternehmen anwendbar erklärt, sofern sie vom Abstimmungsgegenstand besonders betroffen sind.
Heute besteht eine reichhaltige bundesgerichtliche Praxis zur Zulässigkeit von Interventionen staatlich beherrschter Unternehmen in den Abstimmungskampf. Diese Rechtsprechung genügt und sollte in ihrer Entwicklung durch eine gesetzliche Regelung nicht behindert werden.
Zudem wird der Rechtsschutz mit dem Inkrafttreten von Justizreform und neuem Bundesgerichtsgesetz ausgebaut: Die Justizreform (Art. 189 Abs. 1 Bst. f BV) schreibt eine gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der politischen Rechte des Bundes vor. Nach Artikel 80 BPR13 sowie Artikel 82 Buchstabe c, Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 89 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 200514kann neu gegen Entscheide der Kantonsregierung über Abstimmungsbeschwerden bei eidgenössischen Abstimmungen beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Interventionen von staatlich beherrschten Unternehmen vor eidgenössischen Abstimmungen können deshalb inskünftig beim Bundesgericht gerügt werden.
12 03.434 Pa. Iv. Rechsteiner Rudolf. Verwendung öffentlicher Gelder in Abstimmungskampagnen; 05.1122 DA SP-Fraktion. Rolle der SBB in der Abstimmungskampagne zur Ausweitung der Sonntagsarbeit; 05.1144 A Donzé Walter. SBB-Abstimmungspropaganda für sonntägliche Öffnungszeiten.
13 SR 161.1
14 BBl 2005 4045 (Referendumsvorlage)