Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 16 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die parlamentarische Initiative 04.463 Burkhalter. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen
Am 7. Oktober 2004 reichte Nationalrat Didier Burkhalter (FdP, NE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er eine Ergänzung von Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. Mai 1997 (RVOG) forderte. Mit der von ihm vorgeschlagenen Bestimmung soll der Bundesrat gesetzlich zu einer aktiven Informationstätigkeit über eidgenössische Abstimmungsvorlagen verpflichtet werden. Dabei soll er klar und objektiv die Haltung der Bundesbehörden vertreten.
Der Initiant will eine einfache und taugliche Grundsatzregel verankern betreffend die Art und Weise, wie die Regierung über die Haltung der Behörden zu informieren hat. Danach hat sich der Bundesrat bei allen eidgenössischen Abstimmungen aktiv, klar und objektiv einzusetzen. Ein klares und unmissverständliches Engagement der Regierung ist nach Ansicht des Initianten in der modernen Informationsgesellschaft angezeigt, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden zu stärken.
1.2 Die Vorprüfung in den Staatspolitischen Kommissionen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat am 27. Januar 2005 die parlamentarische Initiative vorgeprüft und ihr mit 17:6 Stimmen Folge gegeben. In der Kommission wurde die Notwendigkeit der behördlichen Information gerade in einer direkten Demokratie betont. Die Stimmberechtigten müssen die Argumente der Behörden kennen, damit sie sich eine Meinung bilden können. Der Dialog zwischen Behörden und Stimmberechtigten bildet ein Kernstück der direkten Demokratie.
Allerdings wurde in der Kommission auch betont, dass sich die Behörden bei der Information an gewisse Regeln zu halten haben. Die Aufgabe des Bundesrates besteht nicht in einer einseitigen Propaganda, sondern in der Darlegung der im Meinungsbildungsprozess der Behörden erwogenen Argumente und der Begründung der Mehrheitslösung. Bei der Umsetzung der Initiative soll deshalb auch geprüft werden, ob gewisse Leitplanken behördlicher Information verankert werden sollen, wie sie die von den Räten als Postulat überwiesene Motion der SPK des Nationalrates (Mo. 03.3179 Volksabstimmungen. Information durch die Bundesbehörden) fordert (AB 2003 N 1437; AB 2005 S 804, vgl. Ziff. 1.4.3). Insbesondere wurde in der Kommission auch festgehalten, dass die Mitglieder des Bundesrates über die Position der Behörden zu informieren haben, ohne sich von den Vorlagen, wie sie von der Bundesversammlung verabschiedet wurden, zu distanzieren.
Gemäss Ansicht einer Kommissionsminderheit sollte sich der Bundesrat hingegen vor Volksabstimmungen möglichst zurückhalten. Die gesetzliche Verankerung einer