Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten

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Pauschalierung der Betriebsbeiträge

Ausbildung oder die Beschäftigung als Vollzeitersatz der fehlenden Ausbildung oder als Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung. Bereits heute ist die Volksschule alleinige Aufgabe der Kantone. Mit dem Inkrafttreten der NFA geht auch die Sonderschulung vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone über. Das BJ wird als Konsequenz davon in Zukunft die internen Schulangebote, welche die öffentliche Volksschule ersetzen, nicht mehr subventionieren.

Die übrigen Tagesstrukturen anerkennt das BJ innerhalb des Pauschalierungsmodells, wenn es sich um Vollzeitangebote handelt. Die punktuelle interne Tagesstruktur im Sinne einer Überbrückungslösung ist Teil des sozialpädagogischen Grundangebots und führt nicht zu einer Anrechnung von zusätzlichen Stellenprozenten.

3.3.1 Berufliche Ausbildung

Jene Institutionen, die über interne Ausbildungsbetriebe verfügen und eine vollständige Ausbildung (Lehre und Attest) anbieten, weisen dieses Angebot konzeptionell aus. Die Ausbildungsplätze werden von den platzierten Jugendlichen genutzt. Die Plätze können auch als Beschäftigungsplätze im Sinne einer Klärung der Eignung oder als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung genutzt werden. In Betracht gezogen wird die Platzzahl, welche diese berufliche Ausbildungsstruktur aufweist, wobei diese Platzzahl die Anzahl der internen Wohngruppenplätze nicht übersteigen darf. Besucht der/die Jugendliche die Berufsschule innerhalb der Institution, anerkennt das BJ für das Angebot der beruflichen Ausbildung pro Platz 60 Prozent an Personaldotation. Besucht der/die Jugendliche die öffentliche Berufsschule, wird das Angebot der beruflichen Ausbildung mit 50 Prozent pro Platz gerechnet.

Das BJ fordert, dass im Minimum pro Ausbildungsplatz mit interner Schule 45 Stellenprozente und pro Ausbildungsplatz ohne interne Schule 40 Stellenprozente effektiv vorhanden sind.

3.3.2 Pauschale Tagesstruktur

Jene Institutionen, welche über eine interne Tagesstruktur verfügen, welche nicht einem Ausbildungsbetrieb, sondern einem Beschäftigungsatelier entspricht, weisen ein solches Angebot konzeptionell aus. Das Angebot ist Teil der Institution. Es wird anerkannt, wenn die platzierten Jugendlichen davon vollzeitlich profitieren. Es kann sich dabei um eine Mischung von Beschäftigungs- bzw. Produktionsateliers und Nachschulung handeln. Besonders Institutionen, die über ein geschlossenes Angebot verfügen oder in denen eine andere Tagesstruktur auf Grund der Dauer der Platzierung nicht angeboten wird, greifen auf diese Formen der Tagesstruktur zurück. Wird das entsprechende Angebot von der ganzen Gruppe benutzt, so anerkennt das BJ 200 Prozent an zusätzlicher Personaldotation pro Gruppe.

3.4 Progressionsstufen

Jene Institutionen, welche für die platzierten Jugendlichen Progressionsstufen anbieten, weisen diese konzeptionell aus. Es handelt sich dabei entweder um Jugendlichenwohngruppen innerhalb der Institution, in welche keine Direkteintritte erfolgen oder um Aussenwohngruppen, in welchen Jugendliche mit grösserer Selbstständigkeit betreut werden. Hierzu gehört auch die konzeptgeleitete Nachbetreuung in die Eigenständigkeit. In den Progressionsstufen verlangt das BJ keine 24-Stunden-Präsenz. Diese Betreuungsformen weisen sehr unterschiedliche Gruppengrössen auf. Deswegen wird die anerkannte Personaldotation in den Progressionsstufen pro Platz mit 25 Prozent Personaldotation errechnet.

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