Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten
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Pauschalierung der Betriebsbeiträge
2. Auswertungen (Vergleiche altes und neues System)
2.1. Vorbemerkung
Das bisherige System zeichnete sich durch einen grossen Detaillierungsgrad aus, wobei die effektiv entstandenen Aufwendungen der Mitarbeitenden subventioniert wurden. Dieses subjektiv als ausdifferenziert und gerecht empfundene System zeigt in einer objektiven Auswertung grössere Schwachstellen. Die Auswertung aus dem Jahre 2002 zeigt auf, dass Institutionen teilweise für dieselbe Leistung zwei- bis dreimal höhere Beiträge erhalten. Diese Unterschiede ziehen sich durch alle Institutionstypen hindurch und lassen sich nicht durch die Unterschiede in der Quote des anerkannten Personals begründen.
Vergleich: Betriebsbeitrag (BB) pro Aufenthaltstag (AT)
Institutionstyp Einrichtung mit Einrichtung mit den Durchschnitt aller den tiefsten BB/AT höchsten BB/AT Heime eines Typus Aufnahme- und Durchgangsheim 48 175103
Beobachtungsstation 68 137103
Erziehungsheim für schulpflichtige 30 13064
Kinder mit interner Grundschule Erziehungsheim ohne interne Grund- 24 12655
schule Erziehungsheim für schulentlassene 48 18388
Jugendliche mit internem Ausbildungs-/Beschäftigungsangebot Therapieheim/Anstalt für Nacherzie- 48 10487
hung Lehrlingsheim 16 11963
Arbeitserziehungsanstalt 18 13196
U-Haft/Haft/Einschliessung 52 9572
(Quelle Betriebsbeiträge 2002, Beträge in Franken)
So ergibt sich für die weiteren Vergleiche zwischen altem und neuem System eine für statistische Auswertungen äusserst schwierige heterogene Ausgangslage.
2.2. Vergleich altes und neues System bezüglich Personaldotation
Bei den Auswertungen bezüglich der Personaldotation werden einerseits die heutigen, effektiven Personaldotationen der Institutionen berücksichtigt. Dies jedoch ohne Lehrer und Lehrerinnen, die im neuen System nicht mehr subventionsberechtigt sind und ohne die bisher nicht subventionsberechtigten Berufskategorien wie administratives Personal. Dem werden die durch das Pauschalierungsmodell berechneten Personaldotationen gegenüber gestellt. Im Hinblick auf die heterogene Ausgangslage wird für die Auswertung eine Bandbreite von 10 Prozent definiert. Innerhalb dieser Bandbreite wird von einer hohen Übereinstimmung der alten mit der neuen Dotation gesprochen. Insgesamt betrifft dies 85 Erziehungseinrichtungen.
46 Einrichtungen erhalten über 10 Prozent weniger Dotation als bisher und 38 Einrichtungen erhalten über 10 Prozent mehr Dotation als bisher. Auch in dieser Auswertung zeigt sich die Heterogenität des Feldes. Es lassen sich jedoch auch hier keine signifikanten Zusammenhänge zwischen Institutionstypen und Einreihungen feststellen.
In einem Zusammenzug der Personaldotationen kommt das Modell bis auf 10 Vollzeitstellen genau an die Realität heran. Das heisst, dass die heutige subventionierte Personaldotation (immer unter Nichtbeachtung der Lehrer und Lehrerinnen) auch in Zukunft subventioniert
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