Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten

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Pauschalierung der Betriebsbeiträge

Kapitel 3: Pauschalierungsmodell Betriebsbeiträge

1. Grundsätzliches zum Pauschalierungsmodell

Das vorgelegte Pauschalierungsmodell übernimmt die Parameter der im LSMG vorgesehenen Subventionsgrundlagen, indem es die anerkannten Personalkosten als Basis für die Berechnung der Betriebsbeiträge nimmt. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die Berechnung der im LSMG erwähnten anerkannten Personalkosten erfolgt und wie anhand der anerkannten Personalkosten der jährliche Betriebsbeitrag für eine anerkannte Institution errechnet wird.

Das Angebot der anerkannten Institution wird anhand eines vorgelegten Rasters definiert und strukturiert. Das Gesamtangebot wird mit dem dafür anerkannten Personaletat versehen. Dies führt zum Total der pro Institution anerkannten Personaldotation. Die anerkannten Personalkosten werden berechnet aus der Multiplizierung der anerkannten Personaldotation und dem Koeffizienten der anerkannten Personalkosten. Der Betriebsbeitrag beträgt 30 Prozent der so errechneten Personalkosten.

Aufbau des Berechnungsmodells

Personaldotation auf Grund des anerkannten Angebots

Festlegen des anerkannten Angebots

Total der anerkannten Personaldotation

Durchschnittspersonalkosten x Personaldotation =

anerkannte Personalkosten

Betriebsbeitrag:

30% der anerkannten Personalkosten

Im Zentrum des Pauschalierungsmodells steht das Angebot einer Institution. Die Angebote sämtlicher Institutionen werden aufgeteilt in ein sozialpädagogisches Grundangebot und in Zusatzangebote.

In Zukunft wird es sich bei den Betriebsbeiträgen nicht mehr um die Subventionierung von individuellen Personalkosten anerkannter Berufskategorien handeln, sondern um die Subventionierung von Angeboten der stationären Jugendhilfe. Diese müssen konzeptionell ausgewiesen und beschrieben sein.

2. Das sozialpädagogische Grundangebot

2.1. Die sozialpädagogische Wohngruppe

Sämtliche anerkannten Institutionen funktionieren heute nach einem Gruppensystem, d.h. die sozialpädagogische Wohngruppe und deren Betreuung im Alltag stehen im Vordergrund.

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