Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten

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Pauschalierung der Betriebsbeiträge

Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jährlich.

Während der Vereinbarungsdauer üben die Kantone die Aufsicht über die einzelnen Einrichtungen aus. Der Bund behält sich die Durchführung von Überprüfungen im Verdachtsfall vor.

3. Anforderungen an das neue Modell der Pauschalabgeltungen

Aus den gesetzlichen Vorgaben einerseits und der Analyse der Stärken und Schwächen der bisherigen Subventionspraxis andererseits ergeben sich gewisse unabdingbare Anforderungen an ein neues Modell.

a) Beitragsmodell mit Pauschalen unter Berücksichtigung der differenzierten Angebote.

b) Stabilisierung des Finanzbedarfs des Bundes in diesem Subventionsbereich.

c) Aufrechterhaltung der Qualität der Leistungen bzw. des Anteils der Quote an ausgebilde-

tem Personal in den Institutionen.

d) Minimierung des Verwaltungsaufwands für alle Beteiligten durch ein einfaches aber den-

noch transparentes und nachvollziehbares System.

e) Klare Definition der Rolle von Kantonen und Bund bezüglich Kontrolle und Steuerung.

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