Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten
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Pauschalierung der Betriebsbeiträge
- Massive Steigerung der Quote an ausgebildetem Personal seit Einführung des Systems.
Mit dem aktuellen Ausbildungsstand ist ein maximaler Stand erreicht.
- Neue Bedürfnisse der Klientel, die neue Kosten auf der Ebene der Mitarbeitenden gene-
rieren, werden direkt abgegolten.
- Bundesbeitrag kann von Kanton und Institution gut berechnet und antizipiert werden.
- Verfahren geniesst eine hohe Akzeptanz bei den Kantonen und Institutionen.
Schwächen
- Gleiche Leistungen werden wegen Lohndifferenzen sowie voneinander abweichenden
Personaldotationen in den Kantonen unterschiedlich abgegolten.
- Heutige Ausbildungslandschaft generiert einen grossen Verwaltungsaufwand bei der De-
finition und insbesondere der Kontrolle der anerkannten Ausbildungen.
- Bund muss Veränderungen bei den Institutionen im Bezug auf die Personaldotation und
Lohnhöhe ohne grosse Einflussmöglichkeiten unmittelbar nachvollziehen.
- Modell verfügt auf Bundesstufe über einen zu grossen Detaillierungsgrad und gibt den
Beitragsberechtigten kaum den heute gängigen Spielraum.
- Beitragsrelevante Datenerhebung und -auswertung sind für alle Beteiligten aufwändig.
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