Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten

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Pauschalierung der Betriebsbeiträge

- Massive Steigerung der Quote an ausgebildetem Personal seit Einführung des Systems.

Mit dem aktuellen Ausbildungsstand ist ein maximaler Stand erreicht.

- Neue Bedürfnisse der Klientel, die neue Kosten auf der Ebene der Mitarbeitenden gene-

rieren, werden direkt abgegolten.

- Bundesbeitrag kann von Kanton und Institution gut berechnet und antizipiert werden.

- Verfahren geniesst eine hohe Akzeptanz bei den Kantonen und Institutionen.

Schwächen

- Gleiche Leistungen werden wegen Lohndifferenzen sowie voneinander abweichenden

Personaldotationen in den Kantonen unterschiedlich abgegolten.

- Heutige Ausbildungslandschaft generiert einen grossen Verwaltungsaufwand bei der De-

finition und insbesondere der Kontrolle der anerkannten Ausbildungen.

- Bund muss Veränderungen bei den Institutionen im Bezug auf die Personaldotation und

Lohnhöhe ohne grosse Einflussmöglichkeiten unmittelbar nachvollziehen.

- Modell verfügt auf Bundesstufe über einen zu grossen Detaillierungsgrad und gibt den

Beitragsberechtigten kaum den heute gängigen Spielraum.

- Beitragsrelevante Datenerhebung und -auswertung sind für alle Beteiligten aufwändig.

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