Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 23 Seiten

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Pauschalierung der Betriebsbeiträge

Die Frage des hierfür notwendigen Personaletats pro Gruppe ist nicht neu. Das BJ hält diese bereits heute in seinen bisherigen Richtlinien fest.

Das Pauschalierungsmodell hat den Aspekt der Gruppenbetreuung aufgenommen und anerkennt pro sozialpädagogische Wohngruppe mit bis zu 10 Klienten und Klientinnen eine Personaldotation von 450 Prozent. Das BJ fordert zudem, dass im Minimum vier sozialpädagogische Vollzeitstellen pro Gruppe effektiv vorhanden sind. Dies entspricht einer Dotation,

welche die Institution braucht, um die Anforderungen des BJ an die sozialpädagogische Präsenz erfüllen zu können. In diesem Stellenetat sind sowohl die Leitung als auch die Nachtwachen enthalten. Der Anteil der Praktikanten und Praktikantinnen wird in diesem Modell nicht mehr explizit berücksichtigt.

Zu den Kernaufgaben der sozialpädagogischen Betreuung gehören ebenfalls die Gestaltung der Freizeit, die Hausaufgabenhilfe, eine punktuelle Tagesstruktur bei Bedarf, die systemische Arbeit mit dem familiären Umfeld und die Nachbetreuung bei Rückkehr ins Herkunftsmilieu oder in familiennahe Systeme.

2.2. Kleinsteinrichtung

Aktuell gibt es in der Schweiz eine relativ grosse Zahl an kleinen Institutionen, welche aus nur einer Gruppe bestehen und eine Grösse von 7 bis 15 Plätzen aufweisen. Auf Grund ihrer Grösse und ihrer Organisation ist es ihnen jedoch nicht möglich, auf Synergien in der Einteilung der Personalressourcen zurückzugreifen, wie dies bei grösseren Institutionen der Fall ist. Aus diesem Grund anerkennt das BJ für jede solche Institution eine zusätzliche Personaldotation von 100 Prozent auf dem sozialpädagogischen Grundangebot. Jene Kleinsteinrichtungen, deren Gruppengrösse die Zahl von 10 Klientinnen oder Klienten übersteigt, erhält zudem ab dem 11. Platz noch 10 Prozent pro Platz.

3. Zusatzangebote

Spezialisierte Angebote ergänzen das Grundangebot. Das BJ definiert, welche dieser Zusatzangebote anerkannt sind und welche Personaldotation dafür angerechnet wird. Diese Angebote und die entsprechenden Personaldotationen sind kumulierbar mit dem oben definierten Grundangebot.

3.1 Notaufnahmegruppen und Beobachtungsstationen

Jene Institutionen, welche über eine Notaufnahmegruppe und/oder über eine Beobachtungsgruppe verfügen, erhalten für diese zum Grundangebot der sozialpädagogischen Wohngruppe hinzu eine zusätzliche Personaldotation von 150 Prozent pro Gruppe, um dem Mehraufwand, den die Notaufnahmesituation und das Mandat der Abklärung mit sich bringt, gerecht zu werden. Bedingung dafür ist, dass dieses spezialisierte Angebot für die ganze Gruppe gilt.

3.2 Geschlossenheit

Jene Institutionen, welche über geschlossene Gruppen verfügen, erhalten für diese Gruppen eine zusätzliche Personaldotation von 150 Prozent pro Gruppe, um dem Mehraufwand, den die Geschlossenheit mit sich bringt, gerecht zu werden. Dem Mehraufwand von Disziplinarabteilungen und Haftplätzen wird mit einer zusätzlichen Stellendotation von 10 Prozent pro Platz Rechnung getragen.

3.3 Interne Tagesstruktur

Gewisse Institutionen verfügen über Angebote der internen Tagesstruktur. Die Platzierung von Kindern und Jugendlichen erfolgt auf Grund der Indikation, dass diese eine interne Tagesstruktur brauchen. Dabei handelt es sich um Angebote für die Volksschule, die berufliche

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