Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 42 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 6. September 2006 hat der Bundesrat den Entwurf eines Geoinformationsgesetzes mit der dazugehörigen Botschaft an das Parlament zur Behandlung überwiesen. Der Entwurf zum GeoIG wurde am 12. Februar 2007 in der vorberatenden Fachkommission UREK des Nationalrats und am 6. März 2007 im Nationalrat gutgeheissen.
Wie in der Botschaft bereits ausgeführt wurde, erfordert die Umsetzung des Geoinformationsgesetzes die Erarbeitung resp. Änderung einer Reihe von Verordnungen.
Die Arbeiten zur Anpassung des Verordnungsrechts wurden – mit Ausnahme der Regelungen zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – Ende 2005 bereits in Angriff genommen und sind soweit fortgeschritten, dass die bestehenden Entwürfe im Rahmen einer Anhörung den kantonalen Fachstellen (Vermessungsämter und GIS-Fachstellen) und interessierten Organisationen unterbreitet werden können. Wie bereits das Geoinformationsgesetz werden auch die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in einem partizipativen Prozess erarbeitet. Deshalb wurde für jeden Regelungsbereich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben Fachpersonen aus swisstopo auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Bundesämter, kantonaler Ämter und der Fachorganisationen angehören. Eine Übersicht über diese Projektorganisation findet sich im beigelegten „Erläuternden Bericht“ zu den Verordnungsentwürfen.
Allen Anhörungsteilnehmern wurde mit einem Begleitschreiben eine CD-ROM, welche alle Verordnungsentwürfe in zweifacher Ausführung (im pdf- und word-Format) sowie den erläuternden Bericht dazu enthält, zugestellt.
Zur Begutachtung werden die folgenden Verordnungsentwürfe unterbreitet:
Fachbereich Verordnung des Bundesrates Technische Verordnung
Allgemeines Geoinfor- Verordnung über Geoinformation Technische Verordnung der
mationsrecht (Geoinformationsverordnung, swisstopo über Geoinformation
GeoIV) (Technische Geoinformationsverordnung, TGeoIV)
Verordnung über die geografischen
Namen (GeoNV)
Landesvermessung Verordnung über die Landesver- Technische Verordnung des VBS
messung (Landesvermessungs- über die Landesvermessung
verordnung, LVV) (Technische Landesvermessungsverordnung, TLVV)
Landesgeologie Verordnung über die Landesgeolo- Verordnung des VBS über die
gie (LGeolV) Eidgenössische Geologische
Fachkommission (EGKV)
Amtliche Vermessung Verordnung über die amtliche Ver- Technische Verordnung des VBS
messung (VAV) über die amtliche Vermessung
(TVAV)
Verordnung über die Ausbildung
und Berufsausübung der patentier-
ten Ingenieur-Geometerinnen und
-Geometer (Geometerverordnung,
GeomV)
Das Anhörungsverfahren wurde am 1. Dezember 2006 durch das Bundesamt für Landestopografie eröffnet. Die Eingabefrist dauerte bis am 26. Februar 2007.