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Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 9 Seiten

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Landesvermessungsverordnung

3. Verordnung vom 1. September 193810 betreffend die Abgabe und den Verkauf der neuen Landeskarten.

Art. 29 Änderung bisherigen Rechts

…[wird nach der Anhörung vervollständigt oder fällt evtl. weg]

Art. 30 Übergangsbestimmungen

Für die nationalen Atlanten nach Artikel 20 sind innert 2 Jahren seit Inkrafttreten dieser Verordnung öffentlich-rechtliche Verträge abzuschliessen. Bis zum Abschluss von Verträgen behalten die bestehenden Beschlüsse und Verträge ihre Gültigkeit.

Art. 31 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Geoinformationsgesetz11 in Kraft.

[Datum] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: …

Die Bundeskanzlerin: …

10 BS 5 678

11 SR …