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Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 9 Seiten
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Landesvermessungsverordnung
3. Verordnung vom 1. September 193810 betreffend die Abgabe und den Verkauf der neuen Landeskarten.
Art. 29 Änderung bisherigen Rechts
…[wird nach der Anhörung vervollständigt oder fällt evtl. weg]
Art. 30 Übergangsbestimmungen
Für die nationalen Atlanten nach Artikel 20 sind innert 2 Jahren seit Inkrafttreten dieser Verordnung öffentlich-rechtliche Verträge abzuschliessen. Bis zum Abschluss von Verträgen behalten die bestehenden Beschlüsse und Verträge ihre Gültigkeit.
Art. 31 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Geoinformationsgesetz11 in Kraft.
[Datum] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: …
Die Bundeskanzlerin: …
10 BS 5 678
11 SR …