Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 19 Seiten
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• sechs Grundlagenfächer,
• eins bis zwei den Berufsmaturitätsrichtungen zugewiesene Schwerpunktfächer,
• ein offenes Angebot an mindestens zwei Ergänzungsfächern.
Die Benennung der Berufsmaturitätsrichtungen wirkt mittlerweile nicht mehr charakterisierend. Weder sind die Angebote der Schwerpunktfächer auf einen Typ von Berufsfachschule eingeschränkt noch auf einen Beruf oder ein Ausbildungsfeld ausgerichtet und ebenso wenig auf die Fachbereiche der Fachhochschulen, da jedes eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis den prüfungsfreien Eintritt in einen Bachelor-Studiengang ermöglicht. Immer mehr Berufe haben generalistische Ansätze und können nicht mehr in eine „Richtung“ gezwängt werden. Als Beispiele seien genannt:
• Drogistin EFZ/Drogist EFZ ist dem Ausbildungsfeld „Handel“ zugeteilt, wird jedoch an
gewerblich-industriellen Berufsfachschulen unterrichtet. Als Folge davon wird während der beruflichen Grundbildung die gewerbliche oder allenfalls die technische Berufsmaturitätsrichtung absolviert. In der höheren Berufsbildung dieses Berufes sind jedoch primär die unternehmerischen/wirtschaftlichen Faktoren gefragt.
• Köchin EFZ/Koch EFZ ist dem Ausbildungsfeld „Gastgewerbe und Catering“ zugeteilt,
unterrichtet wird an gewerblich-industriellen Berufsfachschulen. Das Angebot „gewerbliche Richtung“ der Berufsmaturität ist die Regel. Der anvisierte Fachbereich an den Fachhochschulen kann z.B. Chemie und Life Science sein, aber ebenso gut Gesundheit oder Wirtschaft und Dienstleistungen. Durch eine offenere Wahl der Schwerpunktfächer wird eine optimalere Vorbereitung auf den Fachbereich möglich.
Bei den Diskussionen über die Zielsetzung eines qualitativ und quantitativ besseren Angebotes wurde klar, dass die erweiterte Allgemeinbildung teilweise neu definiert und gestaltet werden sollte.
Nach wie vor ist davon auszugehen, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität grösstenteils einen Fachhochschulstudienbereich wählen, der mit dem erlernten Beruf kongruent ist (vgl. oben Tabelle 4 S. 7). Daraus leitet sich die Zielsetzung in den Schwerpunktfächern ab: das umfassende Lernen und Verstehen in Wissensgebieten, die für den Studiengang nützlich und wesentlich sind. Die Kombination an Schwerpunktfächern ist entsprechend den Orientierungen der Fachbereiche an den Fachhochschulen aufgenommen worden. Die Schwerpunktfächer sind allerdings nicht mehr Berufsmaturitätsrichtungen zugeordnet, sondern sollten im Angebot der Berufsfachschulen sein, die in den Ausbildungsfeldern den berufskundlichen Unterricht anbieten.
Die Kombinationen der Schwerpunktfächer tragen der Unterrichtsorganisation Rechnung und sind daher beschränkt und abschliessend festgelegt. Weitergehende Kombinationen sind ausgeschlossen. Trotzdem wird es nicht möglich sein, dass jede Berufsfachschule jedes Angebot an Schwerpunktfächern machen kann. Die Möglichkeit, insbesondere in Berufsfachschulzentren die Wahl mehrerer Kombinationen an Schwerpunktfächern zu haben, bedeutet jedoch einen Fortschritt für die optimale Studienvorbereitung. Damit die Berufsmaturität möglichst breit angeboten und attraktiv ist, soll sie die Startchancen für das Fachhochschulstudium verbessern und sich nicht nach dem institutionellen Rahmen ausrichten müssen.
3.3 Lernstunden
Berufsmaturität kann nicht auf die Lektionen in erweiterter Allgemeinbildung reduziert werden. Ihr Spezifikum besteht in der Verbindung von beruflich-fachlicher und allgemeinbildender Kompetenz. Um sie als Bildungsabschluss richtig zu positionieren – sei es im Vergleich zu andern Bildungsangeboten auf der Sekundarstufe II, sei es international als Zubringer zur Fachhochschule – ist die Gesamtheit der Lernleistungen der beruflichen Grundbildung und