Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 19 Seiten
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Tabelle 5: Anteil der Berufsmaturitätsabschlüsse während der beruflichen Grundbildung
und Anteil der Frauen (2006)
Richtung Total Berufsmaturitäts- während der beruflichen Anteil Frauen
zeugnisse Grundbildung
technische 3‘358 61.8 % 436 (13 %)
kaufmännische 5‘602 70.5 % 3‘170 (56.6 %)
gestalterische 681 51.8 % 434 (63.7 %)
gewerbliche 210 44.7 % 98 (46.7 %)
naturwissenschaftliche 128 5.5 % 51 (39.8 %)
gesundheitliche und 623 9.5 % 478 (78.2 %) soziale
Total 10‘602 62 % 4‘667 (44 %)
Quelle: Bundesamt für Statistik BFS / BBT
3. Grundzüge der neuen Verordnung
Die Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998 hat sich in ihren Grundzügen bewährt. An der Konzeption der Fachhochschulreife wird nicht gerüttelt: Es bleibt bei der Verbindung einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einer erweiterten Allgemeinbildung (die Erweiterung bezieht sich auf die in der entsprechenden Grundbildung eingebetteten Allgemeinbildung). Ebenfalls beibehalten wird die zeitliche Dotierung der erweiterten Allgemeinbildung von netto einem Jahr und der Status quo bei der Organisation der Bildungsgänge.
Der Entwurf der Verordnung folgt hingegen dem Berufsbildungsgesetz im Hinblick auf vermehrte Flexibilität seitens der Angebote und seitens der Möglichkeiten für die Absolventinnen und Absolventen. Das äussert sich insbesondere darin, dass
• der interdisziplinäre Unterricht verstärkt wird;
• die bisherigen starren Richtungen zugunsten einer weniger engen Bindung an den er-
lernten Beruf und einer begrenzten Schwerpunktsetzung aufgegeben werden;
• die institutionellen und formellen Bestimmungen dem heutigen Rechtsstand angepasst
werden.
3.1 Studierfähigkeit, Interdisziplinarität
Seit es die Berufsmaturität gibt – und im Hinblick auf einen allgemeinen Hochschulzugang oder auf einen Fachhochschulzugang in den europäischen Ländern – wird immer wieder versucht, die „Studierfähigkeit“ zu definieren, ohne dass dies abschliessend gelungen wäre. Studierfähigkeit weist über rein disziplinäres Wissen hinaus. Die Studierenden müssen in höherem Mass in der Lage sein, Problemstellungen zu erfassen, Lösungen unter Anwendung umfassenden Wissens anzugehen, Kenntnislücken zu erkennen und zu füllen und das Neuerworbene vernetzt einzusetzen.
In den Hearings zur Neugestaltung der Berufsmaturität wurde darauf hingewiesen, dass die Berufsbefähigung die Basis für die Studierfähigkeit sei. Der Berufsbefähigung ist mit durchschnittlich sechzig Prozent auch der grössere Anteil der Zeit gewidmet. Kombiniert mit den beruflichen Fähigkeiten soll die erweiterte Allgemeinbildung zu einer soliden Sprachkompetenz in mehreren Sprachen und zu mathematisch und naturwissenschaftlichem Verständnis führen. Des weiteren hat der Berufsmaturitätsunterricht auch die Qualifikationen gemäss