Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/14: Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität · 19 Seiten
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1. Ausgangslage
Die Berufsmaturität ist, zusammen mit den Fachhochschulen, ein zentrales Element der Reform der schweizerischen Berufsbildung. Diese Kombination ermöglicht auch in der Berufsbildung ein durchgängiges Bildungsangebot, das von der Grundbildung bis in den Hochschulbereich reicht.
Die Einführung der Berufsmaturität 1994 war eine weitere Grundlage für die Einbettung der Berufsbildung in ein gesamtes Bildungssystem. Dieses Ziel verband das Parlament 1997 mit der Forderung nach einem neuen Berufsbildungsgesetz und der entsprechenden Unterstellung sämtlicher Berufsbildungsbereiche unter ein Bundesgesetz. Der politische Wille zur Aufwertung der Berufsbildung schlug sich ferner in einem eigenen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) nieder. In der Berufsmaturität äusserte sich der Aufwertungsgedanke, indem die entsprechende Verordnung von einer Amtsverordnung in Analogie zur gymnasialen Maturität zu einer Bundesratsverordnung aufgewertet wurden soll.
Der nun vorliegende Entwurf einer Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität trägt den Entwicklungen der Berufsbildung seit den Neunzigerjahren Rechnung. Die Revision bringt eine umfassende Anpassung an das neue Berufsbildungsgesetz. Dieses trat bereits 2004 in Kraft. Zunächst hatte aber die Integration der bisher ausserhalb des Berufsbildungsgesetzes geregelten Bereiche Vorrang: Land- und Waldwirtschaft sowie Gesundheit und Soziales wurden auf 2005 der Berufsmaturitätsverordnung unterstellt. Ausserdem wurde die Reform der einzelnen beruflichen Grundbildungen an die Hand genommen und 2008 die Finanzierung auf leistungsorientierte Pauschalsubventionen umgestellt, um mehr Transparenz der Finanzflüsse zu erreichen.
2. Entwicklung der Berufsmaturität
2.1 Berufsmittelschulen
Die ersten Berufsmittelschulen sind Ende der 1960er Jahre im gewerblich-industriellen Bereich entstanden. Mit einem zusätzlichen Angebot an Allgemeinbildung sollte die Attraktivität der Berufslehre gesteigert werden. Ein Zugang zu weitergehenden Bildungsgängen war nicht vorgesehen, was sich bis zur Einführung einer Berufsmaturität mit Hochschulanschluss im Jahr 1993 in einem bescheidenen Zulauf von Jugendlichen niederschlug.
Im Anschluss an die OECD-Expertise „Bildungspolitik in der Schweiz“ von 1990 begann man, die internationale Kompatibilität des Bildungswesens vermehrt zu hinterfragen. Ingenieurschulen erhoben die Forderung, die Höheren Technischen Lehranstalten HTL seien zu Fachhochschulen aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Anhebung des Niveaus der Berufsmittelschulen und die generelle Zutrittsberechtigung zu den Ingenieurschulen verlangt.
2.2 Berufsmaturität mit Hochschulzugang
Der Begriff der Berufsmaturität wurde 1993 mit der Revision der „Verordnung über die Organisation, Zulassungsbedingungen, die Promotion und die Abschlussprüfung der Berufsmittelschule“ offizialisiert. Es wurden vier Berufsmaturitäten unterschieden: die technische, die kaufmännische, die gestalterische und die gewerbliche Berufsmaturität. Parallel führte die