Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 21 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA - Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV)

Zusätzlich hat der Kanton eine Bemerkung zum Einbezug der Quellensteuer von Grenzgängern: Das massgebende quellenbesteuerte Einkommen der Grenzgänger soll gemäss Vorschlag des Bundes im Ressourcenpotenzial voll berücksichtigt werden. Damit wird aber die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grenzkantone überschätzt. Der Grund dafür liegt darin, dass der Ressourcenindex das Ressourcenpotenzial eines Kantons pro Einwohner relativ zum gesamtschweizerischen Durchschnitt misst. Damit wird implizit die Aussage gemacht, dass die Ressourcen, die ein Kanton zur Verfügung hat, für seine Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt werden können. Tatsächlich haben die Grenzkantone aber auch Ausgaben zu tätigen, die durch die Grenzgänger verursacht werden (z. B. Verkehr). Damit haben zwei Kantone mit gleichem Ressourcenindex, aber mit einem unterschiedlichen Anteil an Grenzgängern nicht die gleichen Mittel für ihre Einwohner zur Verfügung. Ein gerechteres Bild ergibt sich, wenn die Besteuerung eines Teils der Grenzgängereinkommen als Deckungsbeitrag angesehen wird und nur der restliche Teil zum Ressourcenpotential gezählt wird. Im Sinne der Berücksichtigung eines Kostendeckungsbeitrags sollte nur ein Teil des massgebenden Einkommens der Grenzgänger zum Ressourcenpotenzial geschlagen werden.

Allg. BL Der Kanton Basel-Landschaft schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der Stel-

lungnahme der KdK an.

Allg. SH Der Kanton Schaffhausen schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der Stellung-

nahme der KdK an.

Allg. AR Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs

der Stellungnahme der KdK an.

Allg. AI Der Kanton Appenzell Innerrhoden schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der

Stellungnahme der KdK an.

Allg. SG Der Kanton St. Gallen schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der Stellung-

nahme der KdK an.

Allg. GR Der Kanton Graubünden schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der Stellung-

nahme der KdK an.

Allg. TG Der Kanton Thurgau schliesst sich bezüglich des Verordnungsentwurfs der Stellungnah-

me der KdK an.

Allg. TI Der Kanton Tessin beurteilt den Verordnungsentwurf und die Anhänge als extrem kom-

plex. Dies gefährdet zum Teil das Ziel, gegenüber dem geltenden System mehr Transparenz zu schaffen.

Allg. NE Le canton de Neuchâtel renvoie à ce sujet aux propositions et remarques contenues dans

les réponses aux questions concernant le rapport final du 30 juin 2006 sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur.

2.2 Ressourcenpotenzial - Begriffe (Art. 1 bis 6 FiLaV)

Zum Ressourcenpotenzial werden drei Hauptforderungen gestellt.

• Erstens beantragen diverse Westschweizer Kantone namentlich in ihrer Stellungnahme zum Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs, den gemäss der "Lex Bonny" gewährten Steuererleichterungen sei im Ressourcenpotenzial Rechnung zu tragen (Art. 1 bzw. 4).