Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 21 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA - Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV)

Tabelle 6 Lastenausgleich durch den Bund (Art. 33 bis 44 FiLaV)

Artikel Abk. Antrag

Art. 33 TI Antrag: Der Kanton Tessin beantragt zu den Artikeln 33, 35, 36, 39 und 41 bessere Um- und ff. schreibungen der statistischen Angaben.

Begründung: Der bestehende Mangel an Klarheit bei den Formulierungen erschwert die Verständlichkeit der Texte.

Art. 37 JU Le canton du Jura se demande si le volet "topographie" ne revêt pas trop d'importance par rapport à celui de la "géographie". Il propose une répartition à raison de 25 % pour chacun des quatre paramètres.

Art. 41 GE Proposition: Prise en compte des travailleurs frontaliers dans les taux d'emploi et correction de l'annexe correspondante.

2.7 Wirksamkeitsbericht (Art. 45 bis 49 FilaV)

Die KdK und mit ihr diverse Kantonsregierungen beantragen, der Wirksamkeitsbericht (Art.

45 bis 49) solle sich auch zum Vollzug des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (FiLaG) äussern. Zudem seien im Anhang zur Verordnung ein nachvollziehbarer Beurteilungsraster und ein strukturiertes Massnahmenportfolio zu verankern. Schliesslich seien in Artikel 47 die Zusammensetzung der begleitenden Fachgruppe sowie die Parität zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen zu definieren und die Stimmberechtigungen der Fachgruppenmitglieder zu regeln. Nach Ansicht des Kantons SO muss der geforderte Beurteilungsraster jedoch anpassbar sein, sofern er sich als unzweckmässig erweisen sollte. Was im Speziellen die Kriterien des Wirksamkeitsberichts betrifft (Anhang 17 zur Verordnung), fordert der Kanton FR, die "Steuererleichterungen aufgrund der 'Lex Bonny'" aus dem Kriterienkatalog zu eliminieren, da diese ein Element der Regionalpolitik darstellten und mit dem Finanzausgleich nichts zu tun hätten.

Tabelle 7 Wirksamkeitsbericht (Art. 45 bis 49 FiLaV)

Artikel Abk. Antrag

Art. 45 KdK Anträge:

bis 49 - Der Wirksamkeitsbericht soll sich auch zum Vollzug des Finanz- und Lastenausgleichsgesetztes (FiLaG) äussern.

- Im Anhang zur Verordnung sind ein nachvollziehbarer Beurteilungsraster und ein strukturiertes Massnahmenportfolio zu verankern.

- In Art. 47 der Verordnung sollen die Zusammensetzung der Fachgruppe sowie die Parität zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen definiert und die