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Vernehmlassung 2006/88: Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) · 11 Seiten
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3 Die Haushaltungszulage nach dem FLG wird unabhängig vom Anspruch einer anderen Person auf Familienzulagen ausgerichtet.
Art. 3b (neu) Anspruchskonkurrenz
1 Übt ein hauptberuflich selbständiger Kleinbauer einen Nebenerwerb als Arbeitnehmer aus, besteht Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen dem aus dem Nebenerwerb fliessenden Zulagenanspruch und demjenigen nach dem FLG.
2 Beruht bei Anspruchskonkurrenz zwischen mehreren Personen der Familienzulagenanspruch der nach Artikel 7 Absatz 1 des FamZG20 zweitanspruchsberechtigten Person auf dem FLG und ist der Betrag nach diesem Anspruch höher als jener der erstanspruchsberechtigten Person nach einer kantonalen Familienzulagenordnung, so hat die zweitanspruchsberechtigte Person Anspruch auf den Differenzbetrag.
20 SR...