Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/88: Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) · 19 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Entwurf der Verordnung über die Familienzulagen (E-FamZV)
Vernehmlassungsverfahren von Ende März bis Ende Juni 2007
Bericht über die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens
3. September 2007
1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG)1 wurde in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 vom Volk angenommen. Mit Schreiben des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern vom 30. März 2007 wurde ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf der Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz eröffnet2. Dieses dauerte bis zum 30. Juni 2007. Im Anhang findet sich eine Liste aller Vernehmlassungsteilnehmenden mit den entsprechenden Abkürzungen. Sämtliche Stellungnahmen wurden nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist integral im Internet veröffentlicht3.
Von den Adressaten der Vernehmlassung4 haben 45 teilgenommen (offizielle Vernehmlassungsteilnehmende):
- alle 26 Kantonsregierungen;
- 6 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien;
- 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;
- die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der
Verbandsausgleichskassen; und
- 5 weitere Organisationen.
1 Der Text des FamZG (BBl 2006 3515) findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3515.pdf
2 Die Vernehmlassungsvorlage findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2007.html#EDI
3 Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen können unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/01698/index.html?lang=de
4 Die Liste der Adressaten findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1452/Adressen.pdf