Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
Weitere interessierte Kreise
Die folgenden Interessenverbände sprechen sich grundsätzlich für eine Regelbindung des ausserordentlichen Haushalts aus: Fédération des Entreprises Romandes, Fachverband Infra, Centre Patronal, Touring Club (TCS), bauenschweiz, strasseschweiz, Auto Gewerbe Verband. Aus Sicht der Fédération des Entreprises Romandes sollte nicht nur eine Stabilisierung der Bundesschulden sondern eine Schuldensenkung anvisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die zukünftigen Finanzierungsbedürfnisse der Sozialversicherungen. Der Fachverband Infra stellt fest, dass es im politischen Alltag einfacher sei, «Investitionsprojekte zu redimensionieren und zeitlich zu verschieben als die Konsumausgaben zu kürzen.» Zusammen mit dem TCS, bauenschweiz, strasseschweiz und Auto Gewerbe Verband wird deshalb eine «Sonderbehandlung» für Verkehrsinvestitionen gefordert. Im Fall von ausserordentlichen Investitionsausgaben sei – im Unterschied zu den verstetigten ordentlichen Investitionen – eine Amortisation über eine generationenübergreifende Frist gerechtfertigt. Zudem dürften weder die aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanzierten Ausgaben noch diejenigen des Fonds für Eisenbahngrossprojekte und des Infrastrukturfonds beschnitten werden.
Gegen die vorgeschlagene Ergänzungsregel nehmen der Kaufmännische Verband (KV Schweiz) und der Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband (SEV) Stellung. Der KV
Schweiz befürchtet, dass der politische Entscheidungsspielraum durch die Ergänzungsregel zu sehr eingeengt wird. Unter der «allzu engen Spielregel» könnten insbesondere die Investitionsausgaben leiden, was Folgeprobleme für die Zukunft verursachen könne. Zudem erhöhe die neue Regel «die Anreize für die Politik, auf die zweckgebundene Finanzierung von Vorhaben auszuweichen.» Der SEV weist darauf hin, dass die Ergänzungsregel die geplante Sanierung der Pensionskassen SBB und ASCOOP nicht verhindern oder erschweren dürfe.
2.2 Steuerungsgrösse der Ergänzungsregel
2.2.1 Saldo des ausserordentlichen Haushaltes
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (39) erachtet die Beibehaltung der Zielsetzung der Schuldenstabilisierung und somit die Verrechnung der ausserordentlichen Einnahmen mit den ausserordentlichen Ausgaben als richtig. Zwölf Vernehmlasser enthielten sich einer Antwort, zwei lehnen den Saldo des ausserordentlichen Haushaltes als Steuerungsgrösse ab.
Abb. 2: Frage 2a – Anteil Antworten in Prozent
23%
Erachten Sie den Saldo des aus- JA
serordentlichen Haushalts (aus-
serordentliche Ausgaben minus 4%
ausserordentliche Einnahmen) NEIN
als die geeignete Steuerungs-
grösse ? Keine Angabe
73%
Von der FDK wird ausdrücklich begrüsst, dass mit der vorgeschlagenen Ergänzungsregel auf eine Verschärfung der Zielsetzung in Richtung Schuldenabbau verzichtet wird. Diese