Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
che weder einer nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik noch sei sie staatspolitisch zu rechtfertigen. Mit der vorgeschlagenen Ergänzungsregel würde die Finanzpolitik zudem intransparenter und bürokratischer. Die Vernehmlassungsteilnehmer befürchten zudem wiederkehrende Entlastungsprogramme und eine unerwünschte prozyklische Finanzpolitik. Die SP und der Gewerkschaftsbund argumentieren weiter, dass die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen mit Absicht nicht unter die Schuldenbremse fallen, «um den ordentlichen Finanzhaushalt nicht durch ausserordentliche (nicht wiederkehrende) Ausgaben zu belasten». Ein «schwerer Mangel der Vorlage» bestehe deshalb darin, dass der Ergänzungsregel eine solche Ausnahmebestimmung fehle. Schliesslich wird betont, dass bei der Analyse der Verschuldungssituation des Staates neben den Bruttoschulden auch die Nettoschulden (Bruttoschulden nach Abzug des Finanzvermögens) berücksichtigt werden müssen. Sie fordern den Bundesrat deshalb auf, «die Nettoschulden als Massstab ernsthaft zu prüfen». Aus Sicht der EVP hat die Ergänzungsregel den Nachteil, dass sie undifferenziert ist und nicht zwischen Konsum- und Investitionsausgaben unterscheidet. Insbesondere für Infrastrukturinvestitionen könne eine Schuldenfinanzierung sinnvoll sein. Die CSP erachtet eine Fokussierung auf die Schuldenproblematik als nicht-prioritär und spricht sich – wie der Bauernverband – gegen eine weitere Einschränkung des finanzpolitischen Handlungsspielraums von Bundesrat und Parlament aus. Der Bauernverband befürchtet zudem negative Auswirkungen auf den ordentlichen Bundeshaushalt.
Kantone und Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren
Die Mehrheit der Kantonsregierungen (22 von 26) sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) befürworten die Ergänzungsregel im Grundsatz. Ausnahmen von der allgemeinen Zustimmung bilden die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Jura. Kanton Basel-Stadt schlägt eine neue Fiskalregel als Ersatz der Schuldenbremse vor (Ziel: Stabilisierung der Schuldenquote). Die Kantone Waadt, Neuenburg und Jura lehnen eine weitere Regelbindung ganz ab. Die vorgeschlagene Ergänzungsregel wird als kompliziert und wenig transparent angesehen (Kt. Jura). Zudem gehen alle vier Kantone davon aus, dass die Ergänzungsregel durch einen erhöhten finanziellen Druck zu Lastenabwälzungen auf die Kantone führen wird. Der Kanton Waadt schlägt deshalb vor, im Finanzhaushaltgesetz festzuschreiben, dass Beiträge an die Kantone nicht gekürzt werden dürfen. Auch diejenigen Kantone, welche die Regel befürworten sind besorgt, dass die neue Regel zu Lastenabwälzungen auf die Kantone führen könnte. Insgesamt äussern 18 Kantone explizit die Befürchtung, dass die Ergänzungsregel – in den Worten der FDK ausgedrückt – «die direkte oder indirekte Lastenverschiebung auf die Kantone (Spital- und Pflegefinanzierung, Denkmalpflege) sowie die Flucht in Anstossfinanzierungen (Krippenplätze, Schulen ans Netz), deren dauerhafte Anschlussfinanzierung an den Kantonen kleben bleibt» fördern könnte. Sie unterstreichen deshalb mit Bezug auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und den zugrunde liegenden Prinzipien (Subsidiarität, Äquivalenzprinzip), dass einseitige Lastenverschiebungen abgelehnt werden.
Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Gemeindeverband, die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (AB Berggebiete)
und der Städteverband stehen der Ergänzungsregel mit Vorbehalten gegenüber. Sie teilen die Sorge der Kantone, dass die Ergänzungsregel zu einer restriktiveren Finanzpolitik des Bundes und zu Lastenabwälzungen auf die nachgelagerten Staatsebenen führen könnte. Der Gemeindeverband und die AG für die Berggebiete stimmen der Vorlage deshalb nur unter der Bedingung zu, dass «bei allfälligen Einsparungen im ordentlichen Haushalt der Transferbereich Bund - Kantone und Gemeinden über eine entsprechende gesetzliche Regelung ausgeklammert wird». Auch der Städteverband fordert «mit Nachdruck», dass die Ergänzungsregel nicht zu einseitigen Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden führen darf.