Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
2.2.3 Erhebliche ausserordentliche Einnahmen
Im Vernehmlassungsbericht hat der Bundesrat seine Absicht bekundet, die Gutschrift von erheblichen ausserordentlichen Einnahmen, z.B. infolge eines Verkaufes von Swisscom-Aktien in grösserem Ausmass, auf dem Amortisationskonto mittels der jeweiligen Spezialgesetzgebung zu unterbinden. Mit Hinweis auf die Seltenheit und die Schwierigkeit einer allgemeingültigen Regelung solcher Fälle, wurde jedoch auf eine gesetzliche Festlegung im Rahmen der Ergänzungsregel verzichtet.
Abb. 4: Frage 2c – Anteil Antworten in Prozent
Keine JA,
Angabe Regelung Stimmen Sie der Absicht des in Spezial-Bundesrates zu, dass im Falle 23%
gesetz von erheblichen ausserordentli-
21%
chen Einnahmen (z.B. Privati-
sierungserlösen) die Gutschrift
auf dem Amortisationskonto
JA,
mittels der jeweiligen Spezial-
gesetzgebung unterbunden Regelung werden soll? im FHG
NEIN 9%
47%
Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer erachtet – unabhängig von ihrer Beurteilung der Sachfrage – das Vorgehen des Bundesrates als nicht transparent. Eine Ausklammerung der erheblichen ausserordentlichen Einnahmen müsste im Gesetzestext festgelegt werden und nicht nur mittels einer Absichtserklärung in der Botschaft. Die FDK und die Mehrheit der Kantone (18) sprechen sich dafür aus, auf eine spezielle Behandlung der erheblichen ausserordentlichen Einnahmen zu verzichten, sei dies im Gesetz als auch in der Botschaft in Form von präjudizierenden Aussagen. Sie fordern, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto grundsätzlich gutgeschrieben werden. Die FDK ist der Ansicht, dass eine Nicht-Gutschrift einem Wechsel der Zielgrösse gleichkommt und lehnt eine Zielverschärfung Richtung nominellen Schuldenabbau ab. Eine Minderheit der Kantone (ZH, NW, GL, BL, AR, SG, GR) stimmt hingegen der Absicht des Bundesrates zu, erhebliche ausserordentliche Einnahmen für den Schuldenabbau zu verwenden und nicht dem Amortisationskonto gut zu schreiben. Die Kantone Zürich und Nidwalden beantragen, dass die Nicht-Gutschrift im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Ergänzungsregel festgelegt wird. Eine Absichtserklärung des Bundesrates in der Botschaft genügt ihrer Ansicht nach nicht.
Auch bei den Parteien und bei den Wirtschaftsverbänden ist das Bild gespalten. Die SP, die Grünen sowie die Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, KV
Schweiz, SEV) lehnen die Verwendung von erheblichen ausserordentlichen Einnahmen für den Schuldenabbau ab. Sie sind der Auffassung, dass auch erhebliche ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden sollten. Sie teilen die Einschätzung des Bundesrates nicht, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen Begehrlichkeiten wecken könnten. Auch wenn solche Einnahmen gutgeschrieben werden, könnten nicht beliebig neue ausserordentliche Ausgaben beschlossen werden, da diese dem qualifizierten Mehr unterliegen.
Demgegenüber befürworten die CVP, die FDP, die Arbeitgeberverbände (economiesuisse, Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, Fédération des Entreprises Romandes) sowie der TCS und strasseschweiz die Absicht des Bundesrates, erhebliche ausserordentliche Einnahmen für den Schuldenabbau einzusetzen. Um eine Umgehung zu verhindern, fordern die