Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
Übersicht
Die Vernehmlassung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse wurde vom 23. April bis 4. August 2008 durchgeführt. Insgesamt sind 53 Stellungnahmen eingetroffen.
37 Vernehmlassungsteilnehmer befürworten die Vorlage im Grundsatz, 10 lehnen die
Vorlage ab, 6 verzichten auf eine grundsätzliche Stellungnahme. Die Befürworter begrüssen die Ergänzungsregel als Instrument zur Sicherung des Haushaltsgleichge-
wichts, die Gegner befürchten eine zu restriktive Finanzpolitik des Bundes.
Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Ergänzungsregel wird der ausserordentliche Haushalt des Bundes, welcher von der Schuldenbremse ausgenommen ist, ebenfalls einer Regelbindung unterworfen. Die Ergänzungsregel fordert, dass Defizite im ausserordentlichen Haushalt mittelfristig über den ordentlichen Haushalt kompensiert werden müssen. Unter der Ergänzungsregel können deshalb ausserordentliche Ausgaben nicht mehr zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen. Die Ausgaben und Einnahmen des ausserordentlichen Haushalts werden dem neuen «Amortisationskonto» – einer unabhängig von der Finanzierungsrechnung geführten Statistik – belastet bzw. gutgeschrieben. Die vorgeschlagene Amortisationsfrist beträgt sechs Jahre. Eine Amortisationspflicht besteht nur, wenn das Ausgleichskonto ein Guthaben aufweist oder ausgeglichen ist. Zudem darf durch die Amortisation das Ausgleichskonto des ordentlichen Haushalts nicht belastet werden (Nachrangigkeit des Amortisationskontos). Damit wird sichergestellt, dass die Ergänzungsregel verfassungskonform und konjunkturgerecht umgesetzt werden kann.
Die Auswertung des Fragebogens zur Vernehmlassungsvorlage ergibt das folgende Bild:
Anzahl der Antworten JA NEIN Keine Angabe Frage 1 (Regel für ausserordentlichen Haushalt) 37 106
Frage 2a (A.o. Haushalt als Steuerungsgrösse) 39 212
Frage 2b (Zweckbindungen ausnehmen) 35 513
Frage 2c (Erhebliche a.o. Einnahmen ausnehmen) 16* 2512
Frage 3 (Keine Revision der Verfassung) 37 313
Frage 4 (6-jährige Amortisationsfrist angemessen) 9 36**8
Frage 5 (Flexible Amortisationsbeträge) 42 110
Frage 6 (Vorgeschlagene Regel ist zweckmässig) 29 195
*) davon 11 für eine Regelung im Rahmen der Spezialgesetzgebung, 5 im Rahmen des FHG
**) davon 5 für eine Fristverkürzung, 31 für eine Verlängerung der Frist oder keine Befristung
Die Grundsatzfrage, ob der ausserordentliche Haushalt einer institutionellen Regelbindung unterstellt werden soll (Frage 1) wird mehrheitlich bejaht. SVP, economiesuisse und Arbeitgeberverband schlagen darüber hinaus eine Ausdehnung der Schuldenbremse auf die Sozialwerke (AHV, IV, ALV, EO) vor, die so genannte «Nachhaltigkeitsregel». Auch die FDP ortet Handlungsbedarf bei den Sozialwerken, spricht sich jedoch gegen eine Überladung und eine damit verbundene zeitliche Verzögerung der Ergänzungsregel aus. Um genügend finanziellen Spielraum im ordentlichen Haushalt zu erhalten, soll der Bundesrat zudem das Projekt Aufgabenüberprüfung so zügig wie möglich vorantreiben (FDP, CVP). Auch die Mehrheit der Kantonsregierungen sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) begrüssen die Ergänzungsregel im Grundsatz. Die Ergänzungsregel setze den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten (Art. 126 Abs. 1 BV) um. Praktisch alle