Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
Abb. 8: Frage 6 – Anteil Antworten in Prozent
9%
JA
Erachten Sie die vorgeschlagene
Ergänzungsregel als geeignetes
Instrument zur Erreichung des 55% NEIN
36%
Ziels der Schuldenstabilisierung?
Keine Angabe
Die SP und die Grünen lehnen den Grundsatz einer institutionellen Regelbindung und die vom Bundesrat vorgeschlagene konkrete Ausgestaltung ab. Demgegenüber befürworten FDP, CVP und SVP beides. Die EVP unterstützt zwar das Anliegen der Kompensation des ausserordentlichen Haushaltes, lehnt die Ergänzungsregel jedoch ab.
Unter den Verbänden und interessierten Kreisen sprechen sich der TCS, bauenschweiz, strasseschweiz, der Fachverband Infra und der Auto Gewerbe Verband zwar grundsätzlich für eine Regel aus. Sie lehnen jedoch die vorgeschlagene Ausgestaltung ab, mit dem Hinweis auf die fehlende Privilegierung der Investitionsausgaben. Der Gemeindeverband und die AG Berggebiete nehmen die Vorlage unter dem Vorbehalt an, dass der Transferbereich (Bund an Kantone und Gemeinden) von Einsparungen ausgeklammert wird. Der Ge-
werbeverband, economiesuisse und der Arbeitgeberverband befürworten neben dem
Grundsatz einer Regelbindung auch die Ergänzungsregel. Der Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, der Bauernverband, KV Schweiz und der SEV lehnen beides ab.
2.7 Weitere Bemerkungen
In den Übergangsbestimmungen (Art. 66 Abs. 1 neu FHG) wird festgelegt, dass das Guthaben auf dem Ausgleichskonto mit Inkrafttreten der Ergänzungsregel um einen Betrag von voraussichtlich 1,1 Milliarden reduziert wird. Dieser Betrag entspricht dem derzeit erwarteten kumulierten Defizit im ausserordentlichen Haushalt seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 bis zur voraussichtlichen Einführung per 1. Januar 2010. Um einen Schuldenanstieg zu vermeiden, hat der Bundesrat bisher die Defizite im ausserordentlichen Haushalt durch strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt kompensiert. Diese strukturellen Überschüsse wurden dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.
Zu Artikel 66 Absatz 1 (neu) haben sich die SP sowie die Kantone Waadt und Neuenburg geäussert. Sie lehnen die Bestimmung mit dem Argument ab, dass es gerade Sinn und Zweck des Ausgleichskontos sei, Defizite im ordentlichen Haushalt ausgleichen zu können. Die Reduktion des Ausgleichskontos entspräche faktisch einer rückwirkenden Einführung der Ergänzungsregel. Dies wird von den erwähnten Vernehmlassungsteilnehmern abgelehnt wird.