Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten

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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse

Kantone befürchten jedoch direkte oder indirekte Lastenabwälzungen für den Fall, dass der Bund Sparmassnahmen zur Bereinigung eines Defizits auf dem Amortisationskonto treffen muss. Die Strassen- und Infrastrukturverbände (Fachverband Infra, TCS, bauenschweiz, strasseschweiz, Auto Gewerbe Verband) verlangen in diesem Zusammenhang eine «Sonderbehandlung» für die Investitionsausgaben. Aus deren Kürzung oder Verschiebung könne sonst ein volkswirtschaftlich schädlicher Investitionsrückstand entstehen. Die SP und der Gewerkschaftsbund verneinen die Frage mit der Begründung, dass der ausserordentliche Haushalt seit Einführung der Schuldenbremse annähernd ausgeglichen sei und deshalb keine Notwendigkeit für eine weitere Regel bestehe. Zusammen mit den Kantonen Jura,

Waadt und Neuenburg sind sie der Auffassung, die Ergänzungsregel führe zu einer

intransparenten und bürokratischen Finanzpolitik. Der Kanton Basel-Stadt schlägt einen Ersatz der Schuldenbremse mit einer neuen Fiskalregel vor (Ziel: Stabilisierung der Schuldenquote). Eine weitere Einschränkung des finanzpolitischen Handlungsspielraums von Bundesrat und Parlament wird ebenfalls von der EVP, der Christlich-sozialen Partei und dem Bauernverband abgelehnt.

Der Vorschlag des Bundesrates, den Saldo des ausserordentlichen Haushalts als Steuerungsgrösse für die Ergänzungsregel zu verwenden (Frage 2a), ist unbestritten.

Die ausserordentlichen Einnahmen sollen grundsätzlich zur Finanzierung der ausserordentlichen Ausgaben herangezogen werden. Ebenso spricht sich eine Mehrheit der Vernehmlas-

sungsteilnehmer dafür aus, zweckgebundene ausserordentlichen Einnahmen und die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf das Amortisationskonto zu verbuchen (Frage 2b).

Umstritten ist der Umgang mit erheblichen ausserordentlichen Einnahmen (Frage 2c).

Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsbericht seine Absicht geäussert, bei erheblichen ausserordentlichen Einnahmen (z.B. aus Privatisierungserlösen) eine Gutschrift auf dem Amortisationskonto mittels Spezialgesetzgebung zu unterbinden. Aus Sicht des Bundesrates sollen ausserordentliche Einnahmen, die in erheblichem Umfang anfallen, nicht zur Finanzierung von ausserordentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden. Die FDP und die Arbeitgeberverbände sowie der TCS und strasseschweiz stimmen der Absicht des Bundesrates zu. Die CVP fordert eine Verankerung des Grundsatzes im Finanzhaushaltgesetz. Die SP, die Grünen, die Arbeitnehmerverbände sowie eine Mehrheit der Kantone und die FDK sind der Meinung, dass erhebliche ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben und auf eine Verschärfung der Zielvorgabe in Richtung Schuldenabbau verzichtet werden soll. Zudem beurteilt die Mehrheit der Kantone und die FDK das gewählte Vorgehen als intransparent. Der Bundesrat solle zumindest seine Absicht im Finanzhaushaltgesetz festschreiben.

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist der Auffassung, dass die vorge-

schlagene Revision des FHG im Rahmen der geltenden Verfassungsbestimmungen

umgesetzt werden soll (Frage 3). Das gewählte Vorgehen ist unbestritten. Die Vernehmlassungsteilnehmer sind grösstenteils der Meinung, dass die in der Verfassung vorgesehene «Privilegierung» der ausserordentlichen Ausgaben (Ausnahme von den Restriktionen der Schuldenbremse) durch die Nachrangigkeit des Amortisationskontos gewahrt bleibt.

Die für Fehlbeträge auf dem Amortisationskonto vorgeschlagene Amortisationsfrist

von sechs Jahren (Frage 4) wurde kontrovers aufgenommen. Die FDP und die CVP teilen die Ansicht des Bundesrates, dass eine Amortisationsfrist von sechs Jahren im Hinblick auf den Konjunkturzyklus und die politische Entscheidungsfindung angemessen sei. Die SVP, economiesuisse und der Arbeitgeberverband fordern eine Verkürzung der Frist auf vier Jahre, der Centre Patronal auf fünf Jahre. Die Grünen, die SP und der Gewerk-

schaftsbund erachten die anvisierte Frist als zu kurz. Letztere fordern deshalb eine «Ventil-Klausel», welche dem Parlament eine Streckung oder Aufhebung der Amortisationsfrist erlauben würde. Gemeinsam mit Travail.Suisse und KV Schweiz wird eine prozyklische Finanzpolitik mit negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum befürchtet.