Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
CVP, der Gewerbeverband und die Fédération des Entreprises Romandes, dass die
Nicht-Gutschrift erheblicher ausserordentlicher Einnahmen im Finanzhaushaltgesetz und nicht in der jeweiligen Spezialgesetzgebung verankert wird.
2.3 Verfassungsmässigkeit
Mehr als zwei Drittel der Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser ist der Ansicht, dass die Ergänzungsregel im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Schuldenbremse umgesetzt werden soll.
Abb. 5: Frage 3 – Anteil Antworten in Prozent
25%
Gehen Sie mit dem Bundesrat ei-
nig, dass die Verfassungsbe- JA
stimmungen der Schuldenbremse
nach wie vor sachgemäss sind NEIN
und deshalb die Ergänzungsregel 6%
im Rahmen dieser Bestimmungen
umgesetzt werden soll? 69% Keine Angabe
Lediglich drei Vernehmlassungsteilnehmer verneinen die Frage: Der Kanton-Basel Stadt erachtet das Ziel der Schuldenstabilisierung als zu restriktiv. Eine Änderung der Zielsetzung würde eine Verfassungsänderung bedingen. Der Kanton Jura ist der Auffassung, dass die Ergänzungsregel kompliziert, intransparent und sehr bürokratisch ausgestaltet ist. Falls mit einer Verfassungsänderung die Ergänzungsregel einfacher konzipiert werden könnte, sollte diese in Erwägung gezogen werden. Die SP verneint die Frage ebenfalls.
2.4 Amortisationsfrist und vorsorgliche Einsparungen
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Fehlbeträge auf dem Amortisationskonto (ausserordentlicher Haushalt) zwingend innerhalb der folgenden sechs Rechnungsjahre zu kompensieren sind. Ein Fehlbetrag auf dem Ausgleichskonto (ordentlicher Haushalt) muss vorrangig bereinigt werden. Unter Umständen muss dabei die Bereinigung des Amortisationskontos suspendiert werden. Die Amortisationsfrist wird in diesem Fall ausgesetzt, bis des Ausgleichskonto (ordentlicher Haushalt) wieder im Gleichgewicht ist.
Die verbindliche Amortisationsfrist von sechs Jahren wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen. Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer spricht sich für eine Verschärfung aus, ein anderer Teil will die Frist deutlich erstrecken.