Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
Haltung wird von 22 der 25 auf diese Frage antwortenden Kantone geteilt. Ihre Zustimmung zur Steuerungsgrösse gaben auch alle sich äusserenden Parteien (CVP, FDP, SP, die Grünen), die Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Gewerbeverband, Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse) sowie der Städteverband. Unter den weiteren interessierten Kreisen sprachen sich ebenfalls alle Antwortenden (Fédération des Entreprises Romandes, TCS, KV Schweiz, bauenschweiz, strasseschweiz, SEV) für die Anrechnung der ausserordentlichen Einnahmen aus.
Einzig die Kantone Basel-Stadt, Waadt und Jura sind der Auffassung, dass der Saldo des ausserordentlichen Haushaltes nicht die geeignete Steuerungsgrösse sei. Basel-Stadt erachtet die Zielsetzung der Stabilisierung der nominellen Bundesschulden auf dem heutigen Niveau als zu rigide. Alternativ wird vorgeschlagen, die Verschuldung gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach oben zu begrenzen. Für ein weniger strenges Regelwerk spricht sich auch der Kanton Waadt aus. Er regt an, dass neben den ausserordentlichen Einnahmen auch die konjunkturellen Überschüsse zur Finanzierung der ausserordentlichen Ausgaben herangezogen werden. Der Kanton Jura erachtet die vorgeschlagene Ergänzungsregel als kompliziert und bedauert, dass für die Finanzierung des ausserordentlichen Haushalts keine «ganzheitliche» Lösung in der Systematik der Schuldenbremse gefunden wurde.
2.2.2 Zweckgebundene Einnahmen
Die Absicht, zweckgebundene ausserordentliche Einnahmen und die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf dem Amortisationskonto zu verbuchen, wird vom
Gros der Vernehmlassungsadressaten (35) befürwortet. Die FDK und 20 Kantone sowie
alle auf die Frage antwortenden Parteien (CVP, FDP, SP, die Grünen) stimmten dem Vorschlag zu. Beipflichtend äusserten sich auch der Städteverband, economiesuisse, der Gewerbeverband und der Gewerkschaftsbund. Die Fédération des Entreprises Romandes, TCS, KV Schweiz, strasseschweiz und SEV sind mit dem vorgeschlagenen Vorgehen ebenfalls einverstanden. 13 Vernehmlassungsteilnehmer enthielten sich einer expliziten Antwort.
Abb. 3: Frage 2b – Anteil Antworten in Prozent
25%
Sind Sie auch der Meinung, dass
zweckgebundene ausserordentli- JA
che Einnahmen und die damit
verbundenen ausserordentlichen NEIN
Ausgaben nicht auf dem Amorti- 9%
sationskonto verbucht werden
66% Keine Angabe sollen?
Demgegenüber erklären sich die Kantone Neuenburg, Freiburg und Jura nur dann mit der Nicht-Verbuchung einverstanden, wenn sich die zweckgebundenen ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben betragsmässig ausgleichen. Der Kanton Genf ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Verbuchung dieser Fälle dem Parlament übertragen und nicht allgemeingültig gesetzlich ausgeschlossen werden sollte. Travail.Suisse spricht sich ebenfalls dagegen aus, dass zweckgebundene ausserordentliche Einnahmen und die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf dem Amortisationskonto verbucht werden.