Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten

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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse

Abb. 6: Frage 4 – Anteil Antworten in Prozent

Keine JA

Angabe 17%

15%

Teilen Sie den Standpunkt,

dass die vorgeschlagene Amor-

tisationsfrist von sechs Jahren

das Gleichgewicht zwischen

Konjunkturverträglichkeit und NEIN, ver-

Stabilisierung der Bundes- schärfen NEIN,

schuld wahrt? 10% lockern

58%

Die FDK und die Mehrheit der Kantone beantragen, auf eine Frist zu verzichten, «eventualiter» sie auf acht bis zehn Jahre zu erstrecken. Dies nicht primär aus Gründen der Konjunkturverträglichkeit, sondern wegen dem Zeitbedarf für die politische Entscheidungsfindung und -umsetzung. Angesichts der Langwierigkeit von Gesetzgebungsprozessen wird befürchtet, dass die Ergänzungsregel den Druck auf nicht gebundene Ausgaben erhöht und so zu einer Lastenverschiebung zu den Kantonen führt. Zahlenmässig fallen diese Kantone bei der Ablehnung der vorgeschlagenen Amortisationsfrist am meisten ins Gewicht. Sieben Kantone (ZH, NW, GL, ZG, BL, AR, GR) befürworten demgegenüber die vorgeschlagene Amortisationsfrist. Der Kanton Nidwalden spricht sich auch dagegen aus, dass die Frist nach einer Belastung des Amortisationskontos um mehr als 0,5 Prozent des Höchstbetrags gemäss Schuldenbremse neu zu laufen beginnt.

Die Grünen erachten die Amortisationsfrist als zu kurz. Für eine Fristverlängerung auf 10 Jahre sprechen sich die SP und der Gewerkschaftsbund aus. Letztere fordern eine «Ventil-Klausel»: Im Falle «ausserordentlich hoher ausserordentlicher» Ausgaben soll entweder die Frist verlängert (SP, Gewerkschaftsbund) oder ganz auf eine Amortisation verzichtet werden (SP). Dabei wird als Argument auch auf die entsprechende Sonderregelung für «erhebliche» ausserordentliche Einnahmen verwiesen. SP und Gewerkschaftsbund haben auch konjunkturpolitische Bedenken und befürchten, dass aus der Regel eine unnötig restriktive Finanzpolitik resultiert, mit negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Diese Meinung wird weitgehend auch von Travail.Suisse und dem KV Schweiz geteilt. Auch der

Fachverband, bauenschweiz, strasseschweiz und der Auto Gewerbe Verband erachten

die Frist von sechs Jahren als zu kurz. Die Nutzung von Infrastrukturinvestitionen würde über mehrere Generationen anfallen, deshalb könnten sie auch über Schulden finanziert werden.

Die FDP und die CVP teilen die Ansicht des Bundesrates, dass eine Amortisationsfrist von sechs Jahren adäquat sei. Für eine Verkürzung der Frist auf vier Jahre setzen sich die SVP sowie die Wirtschaftsverbände economiesuisse, der Arbeitgeberverband und die Fédération des Entreprises Romandes (4 bis max. 6 Jahre) ein. Eine Verkürzung auf fünf Jahre fordert der Centre Patronal.

Die Gesetzesvorlage sieht neben der verbindlichen Frist auch vor, dass bei absehbaren Defiziten des Amortisationskontos allfällige Entlastungsmassnahmen bereits im Vorfeld getroffen werden können. Die SVP, economiesuisse und der Arbeitgeberverband beantragen

eine verbindlichere Ausgestaltung dieser vorsorglichen Einsparungen: Diese seien von

der Bundesversammlung zwingend vorzunehmen. Die Kann-Formulierung von Artikel 17c soll ihres Erachtens in eine Verpflichtung umformuliert werden. Die SP beantragt demgegenüber, dass der Artikel 17c über die vorsorglichen Einsparungen ersatzlos gestrichen wird. Die Kann-Bestimmung stelle eine «Überregulierung» dar, weil vorsorgliche Einsparungen bereits im Rahmen der Schuldenbremse möglich seien.