Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 18 Seiten
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Ergänzungsregel zur Schuldenbremse
Im Hinblick auf absehbare Fehlbeträge des Amortisationskontos schlägt der Bundes-
rat vor, dass vorsorgliche Einsparungen im ordentlichen Haushalt bereits vorgängig vorgenommen werden können. Die SVP, economiesuisse und der Arbeitgeberverband
schlagen eine Umformulierung der Kann-Bestimmung in eine Verpflichtung für Bundesrat und Parlament. Die SP beantragt, die Bestimmung – welche eine «Überregulierung» darstelle – zu streichen.
Die Höhe der jährlichen Amortisationsbeiträge soll gemäss Vernehmlassungsvorlage nicht vorgegeben werden sondern flexibel bleiben (Frage 5). Bundesrat und Parlament
sollen damit der Haushaltsituation und der Konjunkturlage angemessen Rechnung tragen können. Diese Absicht stösst unter den Vernehmlassungsteilnehmern auf grosse Zustimmung. Einzig die CVP schlägt vor, die Amortisationsbeiträge nach einer Regel fest vorzugeben.
Die Vernehmlassungsteilnehmer erachten die vorgeschlagene Ausgestaltung der Ergänzungsregel mehrheitlich als das geeignete Instrument zur Erreichung der Schuldenstabilisierung (Frage 6). Die Zustimmung fällt jedoch weniger deutlich aus als zur Regelbindung des ausserordentlichen Haushalts (Frage 1). Die Notwendigkeit eines Regelwerkes wird weniger in Frage gestellt als dessen konkrete Ausgestaltung. Insbesondere die Strassen- und Infrastrukturverbände (TCS, bauenschweiz, Fachverband Infra, stras-
seschweiz, Auto Gewerbe Verband) lehnen die konkrete Vorlage ab, da für die Investitionsausgaben keine Sonderbehandlung garantiert wird.
In den Übergangsbestimmungen wird festgelegt, dass das aktuelle Guthaben auf dem Ausgleichskonto beim Inkrafttreten der Ergänzungsregel um voraussichtlich
1,1 Milliarden reduziert wird. Dieser Betrag entspricht dem erwarteten kumulierten Defizit des ausserordentlichen Haushalts seit Einführung der Schuldenbremse bis zur voraussichtlichen Einführung per 1. Januar 2010. Die entsprechenden Guthaben auf dem Ausgleichskonto sind dadurch entstanden, dass Bundesrat und Parlament die Defizite im ausserordentlichen Haushalt bisher freiwillig durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt kompensiert haben. Die SP sowie die Kantone Waadt und Neuenburg sprechen sich gegen eine – aus ihrer Sicht – rückwirkende Einführung der Ergänzungsregel aus.