Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 20 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
3.2.3.1 Generelle Anträge und Bemerkungen zur Klebevignette und e-Vignette
Befürworter der Preiserhöhung und der Einführung einer Zweimonatsvignette
- Die Kantone BL, FR, GL, GR, NW, OW, SG, SO, ZG, ZH, die FDK, die BPUK sowie Infra verlan-
gen, dass die Einführung der e-Vignette die Umsetzung von NEB auf keinen Fall verzögern dürfe.
- Der Kanton OW wünscht eine möglichst rasche Umstellung auf die e-Vignette.
- Der Kanton ZH begrüsst die e-Vignette. Er ist der Ansicht, dass dieses System die Zahlungsmög-
lichkeiten wie auch die Kontrollen vereinfachen werde. Nach der Meinung des Kantons ZH könne der prognostizierte erhöhte Missbrauch bei der Kurzzeitvignette nur mit der e-Vignette entgegengewirkt werden.
- Für die SP ist die Klebevignette eindeutig ein Auslaufmodell, welches an den Grenzübergangs-
stellen zu starken Verkehrsbehinderungen führe. Zudem können die Kontrollen nur im stehenden Verkehr durchgeführt werden.
- Für die Post ist die e-Vignette zukunftsweisend, nachhaltig und vor allem verursacherabhängig.
Anlässlich der Umsetzung der e-Vignette müssen den datenschutzrechtlichen Aspekten unbedingt Rechnung getragen werden, weshalb es vor der Einführung noch weiterer Untersuchungen bedürfe.
- Der Kanton SG und die Erdöl-Vereinigung räumen zwar ein, dass die Klebevignette einfach und
von der Bevölkerung akzeptiert sei. Die Vorteile der e-Vignetten überwiegen trotz hohen Investitionskosten eindeutig.
- Die bereits heute bestehenden Datenschutzbestimmungen reichen nach Ansicht der SP für die
Einführung der e-Vignette aus.
- Der Kanton ZH weist darauf hin, dass die mit der e-Vignette erhobenen Daten nur für die Natio-
nalstrassenabgabe verwendet werden dürfen.
- Nach Ansicht des Kantons BE wie auch der SP soll die e-Vignette als Voraussetzung zur Umset-
zung von Road Pricing und Mobility Pricing möglichst rasch eingeführt werden.
- Die Kantonspolizei Uri verlangt von einem elektronischen Erhebungssystem, dass auf der Strasse
mit einfachen Mitteln festgestellt werden könne, ob die Abgabe bezahlt worden sei. Des Weiteren erachtet sie die geplanten Kontrollen mit einem Kamerasystem und die nachträgliche Bussenzustellung als zu komplex und zu aufwändig, weshalb davon Abstand genommen werden müsse.
- ACSI und FRC weisen auf die gute Akzeptanz der Klebevignette bei der Bevölkerung und auf die
Einfachheit des Systems hin. Für beide Konsumentenorganisationen stellt der Datenschutz kein Problem dar. Bezüglich Wahl des Erhebungssystems äussern sich beide Konsultierten nicht abschliessend. Sollten bei der e-Vignette die Betriebskosten wirklich tiefer als bei der Klebevignette ausfallen, so würden sowohl ACSI wie auch FRC die e-Vignette bevorzugen.
- Für das kf überwiegen die Nachteile der e-Vignette. Die Automobilisten müssten sich an ein neues
System gewöhnen, die Datensicherheit sei nicht gewährleistet, es bestehe kein Rechtshilfeabkommen mit den europäischen Staaten und die Kontrolle für die Konsumenten werde schwieriger, da keine Quittung mehr vorhanden sei. Die Klebevignette hingegen sei einfach zu prüfen. Es brauche keine Kamerakontrollsysteme, welche nach Ansicht des kf ein grosses Missbrauchspotenzial in sich berge.
- Der Kanton SZ erachtet die Klebevignette um einiges zweckmässiger als die e-Vignette.
Gegner der Preiserhöhung und der Einführung einer Zweimonatsvignette
Nicht nur die Befürworter, sondern auch die diversen Gegner der Vorlage haben sich zum heutigen Erhebungssystem mittels Klebevignette bzw. zu einem möglichen Wechsel zur e-Vignette geäussert. Deren Stellungnahmen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Verschiedene Teilnehmer (die SVP, der SGV, der AGVS, der ASTAG, Taxisuisse, Car Tourisme
Suisse, auto-schweiz, strasseschweiz, der TCS, der ACS sowie das Centre Patronal) lehnen die Einführung der e-Vignette konsequent ab. Sie weisen u.a. auf den Entscheid des Parlaments anlässlich der Schaffung des NSAG hin, wonach dieses die e-Vignette eindeutig verworfen habe. Des Weiteren ist nach Ansicht obgenannter Vernehmlasser die e-Vignette ein erster Schritt zu einem Überwachungs- und Kontrollstaat und ermögliche die Schaffung von neuen Abgaben wie Road Pricing oder Mobility Pricing. Zudem sei der Datenschutz ungenügend.