Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 20 Seiten

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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung

2 Ausgangslage

2.1 Ausgangslage und Auftrag

Im Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz1 haben die eidgenössischen Räte 1960 die Strassenverbindungen von nationaler Bedeutung festgelegt. Der Bundesrat hat im Rahmen der Erarbeitung des Sachplans Verkehr eine umfassende Überprüfung dieses Beschlusses vorgenommen. Neu sollen Strassenverbindungen im Umfang von rund 400 Kilometern ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Es handelt sich dabei weitestgehend um bereits bestehende Strassenverbindungen.

Aus der Aufnahme dieser Strassen resultieren für den Bund Mehrkosten für Betrieb und Unterhalt sowie für den Ausbau im Umfang von jährlich rund 305 Millionen Franken. Im Hinblick auf die zu erwartenden Engpässe in der Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastrukturen war es aber für den Bundesrat von allem Anfang an eine zwingende Vorgabe, dass diese Erweiterung des Nationalstrassennetzes für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) haushaltneutral verläuft, sei es durch Abwälzung der Kosten auf die Kantone, sei es durch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen.

Die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wurde vom 2. Juli 2008 bis 15. Oktober 2008 durchgeführt. Die Konsultierten sprachen sich mehrheitlich für die beantragte Anpassung des Netzbeschlusses aus. Hingegen lehnten die meisten Kantone die vorgeschlagene Kompensationslösung dezidiert ab. Daraufhin fanden Gespräche zwischen dem Bund und den Kantonen statt. Es wurde dabei grundsätzlich eine Einigung für eine Lösung „Modell Teilkompensation“ erzielt. Die Höhe der Kompensation wurde auf rund 30 Millionen Franken – entsprechend dem Betrag der bisher vom Bund für die von den Kantonen abzutretenden Hauptstrassen ausgeschütteten Beiträge – festgelegt. Offen ist damit aber die Finanzierung der dem Bund durch die Aufnahme der neuen Nationalstrassenstrecken entstehenden Mehrkosten in der Höhe von rund 275 Millionen Franken. Die erforderlichen Mehreinnahmen können grundsätzlich mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags oder des Autobahnvignettenpreises beschafft werden. Beim Inkrafttreten des Netzbeschlusses ist ein Teil dieser Strecken Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse, welche der Vignettenpflicht unterliegen. Der Bundesrat hat daher entschieden, dass die dem Bund entstehenden Mehrkosten über eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette auf 100 Franken sowie mittels Einführung einer zeitlichen Stückelung (Kurzzeitvignette für zwei Monate zu 40 Franken) finanziert werden sollen.

Da im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (NEB) vom 2. Juli 2008 bis 15. Oktober 2008 die Frage einer Preiserhöhung der Autobahnvignette nicht enthalten war, führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für diesen Teil der Botschaft eine Zusatzvernehmlassung zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz eine Vernehmlassung bei den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und den betroffenen gesamtschweizerischen Verbänden und Organisationen durch. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden am 1. April 2011 verschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 8. Juli 2011.

2.2 Vernehmlassungsteilnehmende und Vorbemerkungen über die Zusammenstellung der Eingaben

Gesamthaft wurden 105 interessierte Vernehmlasser wie Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände oder weitere Organisationen angeschrieben.

An der Vernehmlassung beteiligten sich 26 Kantone, 27 Polizeikorps, 5 Kantonskonferenzen, 8 Parteien, 10 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft, 13 Verbände aus dem Bereich Verkehr sowie 32 übrige Organisationen oder Einzelpersonen. Von den bis zum 8. Juli 2011 eingegangen 121 Schreiben (siehe Detailliste im Anhang) beinhalten 114 konkrete Äusserungen zur Vorlage.

1 Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11)