Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 20 Seiten

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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung

Von 114 Vernehmlassungsteilnehmern sprechen sich 72 für die Finanzierung über eine Erhöhung des Jahresvignettenpreises auf 100 Franken mit gleichzeitiger Schaffung einer 40 Franken teuren Zweimonatsvignette aus. 31 Teilnehmer lehnen die Vorlage z.T. mit Vehemenz ab. 11 Vernehmlasser äusserten sich nicht zur Frage 1.

Zu den Befürwortern der Vorlage zählen u.a. sämtliche Kantone, die überwiegende Mehrzahl der Polizeikorps, die Mehrheit der Parteien und eine knappe Mehrheit der übrigen Organisationen/Einzelpersonen.

Abgelehnt wird die Vorlage von der überwiegenden Mehrheit der gesamtschweizerischen Dachverbände und den Verkehrsverbänden.

3.2.1.1 Generelle Bemerkungen der Befürworter und Gegner der Vorlage

Von diversen Stellen wird die Vorgehensweise des Bundesrates im Zusammenhang mit den zur Diskussion stehenden Finanzierungs- und Infrastrukturausbauvorlagen (Strasse, Bahn) bemängelt. So verlangen der Kanton BE, die FDP, die Grüne Partei, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Städteverband, der SGV, der ASTAG, strasseschweiz, Taxisuisse, Car Tourisme Suisse, auto-schweiz, der VCS, die Handelskammer beider Basel und die Erdöl-

Vereinigung, dass ein koordiniertes Gesamtfinanzierungskonzept erstellt bzw. dass eine klare Richtung im Strassenverkehr (im Gegensatz zu FABI) erkennbar werde.

Breite Zustimmung (u.a. die Kantone OW, NW, GL, ZG, BL, JU, FR, SO, TI, die FDK, die BPUK, die Grüne Partei, economisuisse, der schweizerischer Arbeitgeberverband, der SGB, Travail.Suisse, der ASTAG, strasseschweiz, auto-schweiz, der TCS, die Erdöl-Vereinigung, das Komitee "Pro Bundesstrasse Basel-Jura", die Handelskammer beider Basel und der VAP) findet die Absicht, eine Abgabeerhöhung erst dann umzusetzen, wenn der Saldo der Spezialfinanzierung Strassenverkehr einen kritischen Schwellenbetrag von 1 Milliarde Franken unterschreitet.

Der ASTAG weist zudem darauf hin, dass die Strasse in den letzten Jahren massiv vernachlässigt worden sei. So sei ein bedarfsgerechter Ausbau dringend notwendig. Da die Realisierung lange dauere, dürfen die Modernisierungsprojekte nicht in die Zukunft verschoben werden.

3.2.1.2 Anträge der Befürworter

- Die SP, die Grüne Partei und der VCS unterstützen die Vorlage jedoch einzig dann, wenn die

Mehreinnahmen nur für den Betrieb und den Unterhalt der Strassen verwendet werden. Auf jeden Fall lehnen sie die Finanzierung eines allfälligen Ausbaus des Nationalstrassennetzes ab.

- Die SP verlangt die sofortige Erhöhung des Vignettenpreises, da diese zusätzlichen Mittel eben-

falls in den Infrastrukturfonds einfliessen werden.

- Die Grüne Partei beantragt, dass in Zukunft die Strassenabgaben nicht mehr pauschal, sondern

leistungsabhängig ausgestaltet werden müssen.

- Sollte die Preiserhöhung der Vignette nicht umgesetzt werden, so schlägt der Kanton GR eine

Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages vor.

- Der VAP und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete verlangen, dass die

verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Daher lehnen sie die Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" ab.

3.2.1.3 Offene Fragen der Befürworter

- Die Grüne Partei, der VCS und die Erdöl-Vereinigung verlangen genauere Angaben, wozu die

zusätzlich zu generierenden 305 Millionen Franken erforderlich sein sollen. Nach ihrer Ansicht fehle es an einer detaillierten Aufteilung nach Betrieb, Unterhalt und Ausbau.

- Der VCS stellt sich zudem die Frage, wozu die Kantone ihre finanziellen Mittel einsetzen werden,

welche ihnen nun mit dem Wegfall der abzugebenden Strassen an den Bund übrig bleiben.

- Die Erdöl-Vereinigung lädt den Bundesrat ein, den Fehlbetrag von angeblich 305 Millionen Fran-

ken erneut zu überprüfen und diesen gegebenenfalls nach unten anzupassen. Dadurch könnte die Preiserhöhung der Jahresvignette auf 60-80 Franken bzw. die Zweimonatsvignette auf 24-32 Franken angesetzt werden.