Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 20 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung
- Die Kantonspolizei Thurgau bringt Vorbehalten im Bereich der Vignettenkontrollen vor. Auf der
einen Seite befürwortet sie grundsätzlich die Umsetzung von Kontrollen nach den heutigen technischen Möglichkeiten. Auf der anderen Seite hält sie und die ACVS hingegen klar fest, dass die Polizeihoheit im Landesinnern nicht angetastet werden dürfe und das Anhalten von Fahrzeugen eine Amtshandlung darstelle, bei der allenfalls Zwangmassnahmen ergriffen werden müssen. Sie gehen davon aus, dass bei einer allfälligen Einführung der e-Vignette die Black-List tagesaktuell gehalten werde und via RIPOL oder das automatische Fahrzeugfahndungssystem abgerufen werden könne.
- Die Schaffhauser Polizei verlangt, dass das Grenzwachtkorps die Kontrollen und die Strafverfol-
gung auch bei der e-Vignette selber durchführen könne.
- Die Kantonspolizei Aargau spricht sich klar gegen die Schaffung von speziellen Vignettenkontroll-
equipen aus. Zudem verlangt sie, dass aufgrund der Erhöhung des Vignettenpreises sowie der Einführung der Zweimonatsvignette für die Polizei keine Mehrarbeit entstehen dürfe. Sie und die KKPKS weisen darauf hin, dass sie weiterhin nur Vignettenkontrollen anlässlich von normalen Verkehrspatrouillen oder allgemeinen Kontrollen durchführen werden.
- Von der FSVA und privaten Vernehmlassungsteilnehmern, welche mehrere Fahrzeuge besitzen
und diese mit Wechselschildern betreiben, wird die geplante Preiserhöhung auf 100 Franken pro Fahrzeug nur mit Unverständnis aufgenommen. Sie fordern, dass die Abgabe pro Kontrollschild und nicht pro Fahrzeug erhoben werde. Dementsprechend wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen: Die Vignette soll auf dem Führerausweis bzw. hinter dem Kontrollschild aufgeklebt werden können oder es sein eine rund Zweifränkler grosse Vignette zu entwerfen, welche am hinteren Kontrollschild analog der TÜV-Plakette oder an der Windschutzscheibe befestigt werden könne.
- Der Kanton BS, die Kantonspolizei Basel-Stadt und das Komitee "Pro Bundesstrasse Basel-Jura"
verlangen, dass die Gültigkeit der Zweimonatsvignette nicht zeitlich auf Ende Januar des Nachfolgejahres befristet werde. Des Weiteren sollte nach ihrer Ansicht auf eine Kennzeichnung der Kurzzeitvignette nach Jahreszahlen verzichtet werden.
- Nach einer Berechnung von Infra würden pro Fahrzeug und Jahr die Kosten durch die vorge-
schlagenen Massnahmen lediglich um 0.6 Prozent ansteigen.
- Die BPUK verlangt eine raschmögliche Verabschiedung des NEB an die eidgenössischen Räte,
damit diese darüber befinden können.
- Der Kanton Aargau hält seine Stellungnahme vom 24.09.2008 zu NEB weiterhin aufrecht. Die
Ausführungen und die gestellten Anträge seien nach wie vor gültig und zu berücksichtigen. Daher geht der Kanton Aargau davon aus, dass der Bund mit ihm entsprechende Verhandlungen führen werde.
- Der Kanton Aargau verlangt zudem eine gleichzeitige Anpassung des Netzbeschlusses, dessen
Finanzierung sowie die Anpassung des Ergänzungsnetzes. Da zum Ergänzungsnetz bis zum heutigen Zeitpunkt nur wenige Angaben bekannt seien, erwartet der Kanton, dass über die Anpassung des Ergänzungsnetzes eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt werde.
- Der Kanton Graubünden hat gegen eine massvolle Kompensation durch die entlasteten Kantone
nichts einzuwenden. Hingegen sei nicht einzusehen, warum nur jene Kantone einen Beitrag leisten müssen, bei denen eine Hauptstrasse zur Nationalstrasse aufgewertet werde. Keinen Beitrag haben demgegenüber jene Kantone zu leisten, bei denen eine heute nicht vom Bund unterstützte kantonale Strasse direkt ins Nationalstrassennetz aufgenommen werde. Eine gerechtere Aufteilung auf alle aufzuklassierenden Strecken und damit auf alle profitierenden Kantone wäre somit die logische Folge.
- Der Kanton Tessin weist auf die Wichtigkeit der Anschliessung des Kantons durch den Gotthard-
Tunnel an die restliche Schweiz hin. Sollte der Gotthard-Tunnel während den Sanierungsarbeiten geschlossen werden, so hätte dies sowohl für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft einschneidende Auswirkungen.
- Die FDP konstatiert, dass die öffentlichen Investitionen in den Neubau, Ausbau und Unterhalt der
Strasseninfrastruktur mit dem gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht Schritt halten könne. Auch mit der vorgeschlagenen Preiserhöhung könne die momentane Finanzierung in Zukunft nicht gewährleistet werden.