Bericht Postgesetz

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

gaben der Aufsicht über die Grundversorgung und die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen genannt werden.

Nur teilweise einverstanden sind die Kantone ZH, VD, NW und VS, die EVP, der SGB,

economiesuisse, SGV sowie SKS, FRC, SDV und KEP&Mail.

Die Vorbehalte beziehen sich auf die Organisation/Zusammensetzung, die Kompetenzen und das Verhältnis zur WEKO. So sollen Gewerkschaften, die Wirtschaft und Konsumentenvertreterinnen obligatorisch in der Kommission Einsitz nehmen. Die Kompetenzen sollen im Gesetz abschliessend geregelt sein und vereinzelt wird verlangt, dass die Kommission (anstelle des Bundesrates) die Preisobergrenzen in der Grundversorgung festsetze. Ebenfalls unterstreichen einige Vernehmlassende die Wichtigkeit eines Fachsekretariats.

4.10.2 Gegner des Aufsichtskonzeptes

Gegen das Aufsichtskonzept äussern sich die SAB und der ZPK. Der SAB fehlt ihr Mitspracherecht und dasjenige der Gemeinden bei der Schliessung von Poststellen, für den ZPK ist die Unabhängigkeit der Kommission nicht genügend und deren Kompetenzen gehen zu wenig weit (Ausschluss des Preisüberwachers im Bereich Postmarkt).

5 Zu den einzelnen Artikeln

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Gegenstand

Die Post bemängelt, dass der Geltungsbereich des Postgesetzes nicht abschliessend definiert werden könne, da die Abgrenzung zwischen Post- und Stückgut nicht hinreichend geklärt sei.

Artikel 3 Begriffe

KEP&Mail fordert, dass die "Abholung" aus der Definition der "Postdienste" in Buchstabe a gestrichen werde. Als "Postsendungen" gemäss Buchstabe b sollen auch Sendungen ohne Adresse gelten. Weiter soll der Begriff "Postpaket" in Buchstabe d durch "Paket" ersetzt werden.

2. Kapitel: Postdienste

1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen Artikel 5 Meldepflicht

Gemäss der Stellungnahme des Kantons LU sowie GEKO und SP soll Absatz 2 gestrichen werden und damit keine Möglichkeit der Ausnahme von der Meldepflicht vorgesehen werden. Das heisst, dass alle Anbieterinnen von Postdiensten unabhängig von ihrer Grösse, der Meldepflicht unterliegen sollen. Auch VS verlangt die Streichung oder zumindest die Präzisierung von Absatz 2.

KEP schlägt vor, dass die Meldepflicht nur gilt, für Anbieterinnen, welche "im vollen Umfang ihrer Funktion" Postdienste erbringen.

Artikel 6 Anforderungen an die Anbieterinnen von Postdiensten

Die Post und der Kanton VD verlangen, dass die Meldepflicht mit Vorgaben zu ökologischem resp. nachhaltigem Verhalten ergänzt werden solle.

Sowohl der Kanton JU wie auch GEKO bringen vor, dass die Übernahme eines Branchen-GAVs als Bedingung für den Markteintritt in Artikel 6 aufgenommen werden soll.

Artikel 7 Zugang zu den Postfachanlagen

Die Post beantragt eine Streichung dieses Artikels. KEP&Mail hingegen will den Zugang auf "alle Infrastrukturen der Post" ausweiten.