Bericht Postgesetz
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 13 Seiten
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4.2.2 Gegner des bundesrätlichen Konzeptes
Gegen das Konzept des Bundesrates sind die Kantone JU, OW, UR, NE, FR, AI, NW
und VS, BE, die GPS, EVP, CSP und SP, der SGB, Travail suisse und der SBV sowie die GEKO, Transfair, Autonome Pöstler Gewerkschaft, VPOD, die SAB, die beiden
Konsumentenverbände SKS und FRC sowie der Verein Postagenturen.
Vorwiegend wird argumentiert, dass das vorgesehene Tempo Qualität und Finanzierung der Grundversorgung gefährde. Weitere Schritte sollen nur dann unternommen werden, wenn die Grundversorgung gesetzlich stärker verankert werde. Das Konzept trage weder den Anliegen der Bevölkerung, der Konsumentinnen und Konsumenten noch den Arbeitnehmenden Rechnung und diene nur den Grosskunden. Das Vorgehen widerspreche einer pragmatischen Lösung. Es gehe nicht an, dass der Bundesrat in eigener Kompetenz die Senkung auf 50g beschliesst. Verschiedene der Teilnehmenden fordern deshalb, dass das Parlament bei beiden Schritten mitreden könne, resp. dass beide Schritte einer Volksabstimmung zugänglich sind.
4.2.3 Vorbehalte gegenüber dem bundesrätlichen Konzept
Nur mit Vorbehalt wird das Konzept des Bundesrates von den Kantonen SO, GR, SG, und TI. Die Vorbehalte beziehen sich vor allem auf das Tempo der Marktöffnung. Es wird verlangt, dass vorerst die Auswirkungen der Senkung des Monopols auf 50g evaluiert werden sollen, bevor der nächste Schritt eingeleitet wird. Es wird darauf hingewiesen,
dass eine rasche Öffnung verschiedene Risiken in sich berge, die nicht abgeschätzt werden könnten. Genannt werden die Auswirkungen auf die Qualität und den Umfang der Grundversorgung sowie auf Arbeitsplätze und Randregionen. Der vorgesehene Fahrplan trage diesen Risiken und der politischen Sensibilität nicht Rechnung. Auch die Post äussert dahingehende Bedenken, auch wenn sie das vorgeschlagene Tempo grundsätzlich akzeptiert.
Schliesslich wird auch auf die Akzeptanz bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern hingewiesen: Es wird als politisch schwierig erachtet, mit dem vorliegenden Entwurf ein Referendum zu vermeiden bzw. eine Zustimmung zur Vorlage in einer Volksabstimmung zu erreichen.
4.3 Frage 3: Sind Sie mit dem Inhalt der Grundversorgung einverstanden?
Grundsätzlich äussern sich die meisten Teilnehmenden positiv zum Vorschlag des Bundesrates zu den Dienstleistungen der Grundversorgung. Dazu gehören alle Kantone, die
GPS, EVP, CVP, LPS und CSP, der SBV, FER, SwissBanking, SGV, Schweizerische Presse, Centre patronal, die SAB sowie alle drei Konsumentenverbände.
Es wird jedoch erwartet, dass auch nach der Marktöffnung die Grundversorgung sowohl im Umfang wie in der Qualität den heutigen hohen Anforderungen entspricht. Die starke Position des Bundesrates bei der Definition der Grundversorgung wird mehrheitlich begrüsst. Verschiedentlich und vor allem von Kantonen wird die Wichtigkeit der Distanzunabhängigkeit der Preise unterstrichen. Der im Gesetz erwähnte Infrastrukturauftrag, d.h. die Verpflichtung der mit der Grundversorgung beauftragten Anbieterinn, ein landesweites Netz von Zugangspunkten bereitzustellen, wird begrüsst, ebenso die Vorschriften über die Briefeinwürfe. . Einzelne fordern auch eine ausdrücklichere Regelung der Vorgaben zur Zustellung. Verschiedentlich wird gewünscht, Zeitungen und Zeitschriften künftig nicht mehr in der Grundversorgung zu haben (economiesuisse, SDV und ZPK).
Bedenken werden teilweise bezüglich der Trennung von Postdiensten und dem Zahlungsverkehr resp. deren Auswirkungen auf den Zugang zu den Zahlungsverkehrsdienstleistungen geäussert. Die ablehnende Haltung gegenüber dieser Idee wird damit begrün-