Bericht Postgesetz

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 13 Seiten

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det, dass damit eine „Zweiklassen-Grundversorgung“ etabliert werde. Für die Postdienstleistungen wie auch für die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs solle deshalb der gleiche Infrastrukturauftrag gelten. Entsprechend äussern sich die Kantone GL und TG,

die SP, GEKO, Transfair, SGB, Autonome Pöstlergewerkschaft, Travail suisse, der Verein Postagenturen sowie die FER aus.

Verschiedene Teilnehmende erachten die Sicherstellung einer Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdiensten als grundsätzlich nicht mehr notwendig, resp. fordern, dass der Umfang auf das Angebot von Barzahlungen in den Poststellen beschränkt werde. Diese Ansicht äussern FDP, economiesuisse, SGV, SwissBanking und der Verband Schwei-

zerischer Kantonalbanken.

4.4 Frage 4a. Postdienste: Bevorzugen sie eine Ausschreibung oder einen gesetzlichen Auftrag an die Post?

Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage sowohl das Modell der Ausschreibung einer Grundversorgungskonzession wie auch die Vergabe der Grundversorgung mittels gesetzlichem Auftrag zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat hat im erläuternden Bericht festgehalten, dass seine Präferenz bei einer Konzession liege.

4.4.1 Befürworter des gesetzlichen Auftrages

Eine Mehrheit der Teilnehmenden hat sich nun für einen gesetzlichen Auftrag ausgespro-

chen. Darunter sind die Kantone JU, AR, OW, UR, SO, GR, BL, NE, NW, TG, VS, SH

und FR, die GPS, EVP, SP und CSP, die GEKO, Transfair, SGB, Autonome Pöstlergewerkschaft, Travail suisse, die SAB und der SBV sowie alle drei Konsumentenver-

bände, KEP & Mail und der Verein Postagenturen.

Als Begründung wird angeführt, dass der Auwand für ein Ausschreibungsverfahren unverhältnismässig sei, weil sich ausser der Post niemand für den Grundversorgungsauftrag bewerbe. Der hohe Aufwand für die Konzessionserteilung übersteige deren Nutzen demnach. Zudem gehen die Befürworter des gesetzlichen Auftrages davon aus, dass die Schweizerische Post die einzige Anbieterin sein wird, welche eine landesweite und flächendeckende Grundversorgung garantieren könne.

4.4.2 Befürworter einer Konzession

Eine Minderheit ist mit der vorgesehenen Ausschreibung einer Konzession für die Grundversorgung einverstanden, es sind dies die Kantone ZG, GL, AG, ZH, LU, BS, VD, SG,

und TI, die FDP, CVP und LPS, die economiesuisse, SGV und SwissBanking, das Centre patronal und FER sowie die Presse Schweiz, SDV und ZPK.

Die Begründung orientiert sich weitgehend an derjenigen des erläuternden Berichts. Die Ausschreibung sei ein wesentlicher Bestandteil eines Marktgesetzes und sie stelle eine periodische Evaluation der Grundversorgung sicher. Ausserdem sei mit einer Ausschreibung ein kundenorientiertes Verhalten der Grundversorgungsanbieterin verbunden und ein besseres Angebot sichergestellt.

4.5 Frage 4b. Zahlungsverkehr: Sind sie einverstanden mit dem gesetzlichen Auftrag an die Post?

4.5.1 Befürworter des gesetzlichen Auftrages

Eine Mehrheit unterstützt den gesetzlichen Auftrag für den Zahlungsverkehr: Grossmehrheitlich die Kantone, die Grüne Partei, CVP, EVP, CSP, und SP, der SGV, Travail su-

isse und SBV, weiter GEKO, Transfair, Centre patronal und FER, die SAB, sowie SKS,

FRC, KF, Presse Schweiz und KEP& Mail erachten die bundesrätliche Lösung als sinnvoll