Bericht Postgesetz
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 13 Seiten
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GEKO verlangt, dass alle Unternehmen, welche die Infrastrukturen der Post benutzen wollen, für ihr gesamtes Pesonal die Bestimmungen des GAVs der Post einhalten müssen.
Artikel 8 Zugang zu den Adressdatenbanken
Die Post beantragt eine Streichung dieses Artikels. KEP&Mail verlangt, dass die Verwaltung von Adressdatenbanken einer unabhängigen Firma übertragen werden soll.
Artikel 11 Informationspflichten
In Absatz 1 soll laut KEP&Mail konkreter ausformuliert werden, welche Informationen gemeint sind.
2. Abschnitt: Anforderungen an die Grundversorgung Artikel 15 Umfang des Universaldienstes
Umstritten ist die Formulierung des Infrastrukturauftrages in Absatz 3. Die Post verlangt die Streichung des Auftrages. Die Autonome Pöstlergewerkschaft postuliert, dass das Gesetz festschreibt, dass in jeder Gemeinde mindestens ein Briefkasten vorhanden sein muss. In dieselbe Richtung geht die Forderung des Kantons VS, eine Anzahl Briefkästen im Gesetz festzusetzen.
Der Kanton TG schlägt vor, in Absatz 5 festzuhalten, dass der Bundesrat bei der Konkretisierung der Grundversorgung vorgängig die Kantone anhört und ihre Interessen berücksichtigt.
Artikel 16 Qualität und Preise
Der Kanton TG fordert, dass die Qualität durch periodisch durchgeführte Kundenzufriedenheitsmessungen beurteilt werde. Die Post hingegen verlangt, auf die Qualitätsvorgaben des Bundesrates zu verzichten.
Weiter spricht sich die Post dafür aus, die Distanzunabhängigkeit der Preise aus Absatz 2 zu streichen. Für die Sicherstellung der Distanzunabhängigkeit sind hingegen die Kantone OW, GR, SZ, AI, NW und UR.
Für die Streichung von Absatz 3 und damit für die Abschaffung der indirekten Presseförderung sind SDV, ZPK, die Post sowie die SVP. Für eine Beibehaltung der Beiträge an die Mitgliedschaftspresse über die im Gesetz vorgesehene Befristung hinaus sprechen
sich hingegen alle Teilnehmer der Mitgliedschaftspresse aus.
Die Post beantragt auch die Streichung von Absatz 4, da gemäss Plaut/Frontier die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Preisvorschriften ausreichen würden. Die SAB hingegen beantragt, dass der Bundesrat verpflichtet ist, für alle Dienstleistungen der Grundversorgung Preisobergrenzen festzulegen. Der Kanton VD hingegen schlägt vor, dass die Preisregulation der PostCom übertragen werden solle.
Artikel 17 Mit der Grundversorgung verbundene Rechte und Pflichten
Pro Juventute weist darauf hin, dass mit der Konzentration der Grundversorgung und damit der distanzunabhängigen Tarife auf Einzelsendungen das Marktpotential von Pro Juventute um rund 30% sinken wird. Dabei geht sie davon aus, dass zusätzlich 15-20% des Briefmarktes von Drittanbietern wahrgenommen werden; gleichzeitig werde sich das Marktpotential auf Gebiete mit überdurchschnittlich aufwändiger Distribution verlagern. Vor diesem Hintergrund wirft Pro Juventute die Frage auf, ob der Verkauf einer Wohlfahrtsmarkte überhaupt noch möglich oder sinnvoll sei, gleichzeitig weist sie auf die grosse Bedeutung des Verkaufs dieser Wertzeichen hin. Sie beauftragt das UVEK damit, entsprechende Lösungen zu suchen, um die kinder- und jugendpolitisch unerwünschten Nebenwirkungen dieser Vorlage aufzufangen.
Die Autonome Pöstler Gewerkschaft spricht sich für eine Streichung von Absatz 3 (Haftungsreduktion der Grundversorgungsanbieterin in AGBs) aus.