Bericht Postgesetz
Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 13 Seiten
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KEP&Mail beantragt einen neuen Absatz 5, der die Grundversorgungsbeauftragten verpflichten soll, allen Anbieterinnen von Postdiensten Zugang zu ihren Briefeinwürfen zu geben.
3. Abschnitt: Grundversorgungsauftrag vor der vollständigen Marktöffnung Artikel 19 Reservierter Dienst
Die Autonome Pöstler Gewerkschaft beantragt, dass die Preise für Geschäftskunden im ganzen Land identisch sein müssen.
Artikel 20 Finanzierung und Rechnungslegung
Die Post verlangt, dass das Quersubventionierungsverbot in Absatz 1 so formuliert werde, dass die Grundversorgungsbeauftragte die Erträge aus dem reservierten Dienst zur Deckung der Kosten aus der Grundversorgung nach Art. 15f. und Art. 38f. verwenden darf..
5. Abschnitt: Die Postkommission Artikel 26 Organisation
Der Kanton AI schlägt vor, dass bei der Wahl der Mitglieder der PostCom auf eine angemessene Vertretung der Rand- und Bergregionen geachtet werden solle.
Artikel 27 Aufgaben
Die Post, OW, UR, GR sowie die SAB verlangen, dass die Aufgaben der PostCom abschliessend aufgezählt würden.
Weiter verlangen verschiedene Teilnehmende Ergänzungen des Aufgabenkataloges in Absatz 2:
• KEP&Mail verlangt, dass die PostCom für die "Gewährleistung eines funktionierenden
Wettbewerbs" zuständig ist.
• economiesuisse will die Tarifgenehmigung für alle Produkte der Grundversorgung als
Aufgabe der PostCom verankern. Ebenso soll diese ein umfassendes Quersubventionierungsverbot überprüfen können, solange die Grundversorgungsbeauftragte marktbeherrschend ist.
• Eine ausdrückliche Erwähnung der Sicherstellung der branchenüblichen Arbeitsbedin-
gungen als Aufgabe der PostCom verlangen VS, VD, SP, Transfair, TravailSuisse und GEKO.
• OW und GR verlangen zudem eine ausdrückliche Verankerung der Kontrolle und
Durchsetzung der gesetzlichen Grundversorgung.
SAB, UR und SBV beantragen eine Ergänzung von Absatz 3 mit dem Satz "und schlägt dem Bundesrat allenfalls erforderliche Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung vor." Auch AI und VS fordern eine dahingehende Bestimmung.
6. Abschnitt: Schlichtungsstelle und Rechtschutz
7. Abschnitt: Abgaben Artikel 36 Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung
KEP&Mail beantragt die Streichung dieses Artikels.
Die Post beantragt die Umformulierung des Absatz 1, so dass die Grundversorgungsbeauftragte ausgenommen wird von der Abgabe. Für den Absatz 2 beantragte sie eine Ausweitung der Abgabepflicht auf alle Umsätze der Anbieterinnen von Postdiensten.
3. Kapitel: Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
KEP&Mail beantragt, dass Artikel 38 und 39 in die Grundversorgung mit Postdiensten integriert werden sollen.