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Vernehmlassung 2007/60: Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt und Erlass einer Verordnung UVEK über die Aufgaben der Flugplatzleiterin oder des Flugplatzleiters · 12 Seiten

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2008 zu deren Vermessung verpflichtet werden. Unter TMAs oder in einem Umkreis von 45 km um IFR-Flugplätze (Area 2 gemäss Anhang 15 ICAO) kann die Vermessung ab 1. November 2010 angeordnet werden.

4 Die Vermessungspflicht der Flugplatzhalter nach Artikel 66a für den Bau und die Änderung von Luftfahrthindernissen in Pisten- und Rollwegnähe (Area 3 gemäss ICAO-Anhang 1516) gilt ab 1. November 2010. Hindernisse, welche vor diesem Datum errichtet wurden, müssen bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nach den neuen Anforderungen vermessen werden.

II

Diese Änderung tritt am 1. März 2008 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

15 SR 0.748.0

16 SR 0.748.0