Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 23 Seiten

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ausdrücklich unterstützt. Zwei Organisationen haben eine Angleichung der Zollsysteme im Getreidebereich gefordert und die Zweckmässigkeit des Zollkontingents in Frage gestellt. Konsumentenorganisationen haben den Vorschlag für eine Flexibilisierung der Grenzbelastungen inklusive der Anbindung der Grenzbelastung für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung an die Rohstoffe gemäss Vorschlag BLW begrüsst. An der Besprechung zwischen der swiss granum und der Vorsteherin des EVD am 18. April 2008 wurde ein Konsens im Bereich Brotgetreide gefunden. Die Bandbreite wurde erweitert und die Korrektur der Grenzbelastung wurde auf 60% gesenkt. Im Bereich des verarbeiteten Getreides zur menschlichen Ernährung wurden aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen keine Zugeständnisse gemacht.

Die Senkung der Schwellenpreise wird von den meisten Organisationen als Branchenkompromiss begrüsst. Mehrere Organisationen schlagen vor, den Schwellenpreis für Sojaschrot wegen des höheren Proteingehaltes nur um 2 auf 45 Fr./100 kg zu senken. Die Berechnung wurde korrigiert, so dass dieser Vorschlag umgesetzt wird. Andere Organisationen verlangen eine Reduktion nur um 4 statt 9 CHF/100 kg für Saatgetreide. Dies widerspräche jedoch dem Prinzip der gleichmässigen prozentualen Senkung, weshalb auf dieses Begehren nicht eingetreten wurde.

Die maximale Zuteilung für die Teilzollkontingente Koscher und Halal wird entsprechend den Stellungnahmen auf 40% festgelegt. Wird aus diesem Grund die Menge nicht voll ausgenützt, wird die Restmenge unmittelbar nochmals zur Versteigerung ausgeschrieben. Dabei wird im zweiten Umgang kein maximaler Zollkontingentsanteil mehr angewendet.

2.9 Anhang 3 der Agrareinfuhrverordnung (EVD)

- Die Senkung der Importrichtwerte wird von den meisten Organisationen als Branchenkompro-

miss begrüsst.

- Mehrere Organisationen sprachen sich dafür aus, den Schwellenpreis für Sojaschrot wegen

des höheren Proteingehaltes nur um 2 auf 45 Fr./100 kg zu senken.

- Ebenso ist die stärkere Reduktion um 1 auf 36 Fr./100 kg für Reis in Strohhülse gerechtfertigt.

- Beim Saatgetreide dagegen konnte die verlangte Reduktion von max. 4 Fr./100 kg nicht gutheis-

sen werden, somit bleibt der Vorschlag der proportionalen Senkung wie bei anderen Futtermitteln bestehen.

2.10 Verordnung über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten (EVD)

Nur wenige Organisationen sind auf die Materie eingetreten, da sich landwirtschaftliche Verbände, verschiedene Kantone sowie Organisationen der vor- und nachgelagerten Stufe sich für den Vorschlag der Branche ausgesprochen haben, der eine fixe Reduktion der Zollansätze ohne Koppelung an die Rohstoffe vorsieht. Konsumentenorganisationen haben eine Anbindung an die Rohstoffe gemäss Vorschlag BLW begrüsst. Ohne auf Details einzutreten, bezeichnete ein Detailhändler sowohl den Vorschlag der Branche als auch derjenige des BLW als zielführend.

Weil die Schweizer Mischfutterindustrie höhere Kosten (Löhne, Transport, Energie- und Baukosten) habe und keine Investitionskredite wie in den umliegenden Ländern bekomme, bekämpfen die Branchenorganisationen und der Schweizerische Gewerbeverband die Aufhebung des Zuschlages auf importiertem Mischfutter per 1. Juli 2009. Zudem befürchten die Getreideproduzenten, unterstützt von einzelnen Organisationen und Kantonen, einen zusätzlichen Preisdruck im Futtergetreideanbau. Dagegen begrüssen die Tierhalter, einzelne Kantone und der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband den Vorschlag des BLW.

2.11 Kartoffelverordnung

- Einige Organisationen fordern, dass die Bestimmungen des 3. Kapitels der Kartoffelverordnung in

12/23 Referenz/Aktenzeichen: 2008-02-20/128 / tha