Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 23 Seiten
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gebiet kompensiert. Diese Massnahme hat eine hohe Transfereffizienz, da jeder eingesetzte Franken ins Berggebiet kommt. Eine zusätzlich Massnahme, die insbesondere im Talgebiet eine zusätzliche Stützung zur Folge hätte, wird abgelehnt.
Ansätze RGVE-Beiträge (Art. 32)
Der Kompromissvorschlag des SBV hat eine breite Unterstützung bei den bäuerlichen Organisationen, Kantonen, Parteien und anderen Organisationen. Gleichzeitig gibt es auch noch verschiedene Vorschläge für eine weitergehende Differenzierung der Beiträge bis hin zum Antrag, die bisherigen Beiträge zu belassen oder eine Besitzstandgarantie für Kühe ohne Verkehrsmilchproduktion einzuführen. Tier- und Umweltschutzkreise fordern, RGVE-Beiträge nur noch an Tierhalter mit BTS oder RAUS zu bezahlen.
Ein Koppelung der RGVE-Beiträge an die Ethobeiträge wird nicht vorgenommen, da es sich um unterschiedliche Massnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen handelt. Die übrigen Massnahmen und Begründungen sind bei Art. 27, Flächenbeiträge aufgeführt.
Beitragsberechtigung TEP-Beiträge (Art. 33)
Die Umstellung auf die Förderlimite findet insbesondere bei bäuerlichen Organisationen eine breite Zustimmung. Auch die Mehrheit der Kantone, die sich zum Thema äusserten, stimmt der Änderung zu.
Eine Minderheit dieser Organisationen, der Kantone und die Umwelt- und Tierschutzkreise lehnen die Umstellung ab. Ein Teil der Organisationen und Kantone könnten sich eine Erhöhung der bisherigen TEP-Limite vorstellen.
Aufgrund der breiten Zustimmung bleibt der Vorschlag gemäss Anhörungsunterlage bestehen.
Ansätze TEP-Beiträge (Art. 34)
Die Erhöhung der TEP-Beiträge wird von den bäuerlichen Organisationen und den meisten Kantonen begrüsst.
Die Umwelt- und Tierschutzkreise und eine Minderheit der Kantone lehnen die Erhöhung der Beiträge ab oder fordern, dass TEP-Beiträge nur noch an Tierhalter mit BTS und RAUS bezahlt werden.
Ein Teil der bäuerlichen Organisationen und der Parteien fordert eine Besitzstandwahrung für kleine, viehintensive Betriebe bis 2011.
Ein Koppelung der TEP-Beiträge an die Ethobeiträge wird nicht vorgenommen, da es sich wie bereits erwähnt um unterschiedliche Massnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen handelt.
Da eine grössere Anzahl kleinerer, viehintensiver Betriebe infolge Anwendung der Förderlimite TEP-Beiträge verlieren können, wird dem Anliegen nach einer Besitzstandswahrung im neuen Artikel 73c bis ins Jahr 2011 Rechnung getragen.
Beiträge (Brachen und Säume, Art. 53)
Der Vorschlag des SBV zur weitergehenden Senkung der Beiträge für Brachen und Säume findet eine breite Zustimmung.
Dem gegenüber fordern insbesondere die Umwelt- und Tierschutzkreise, die Beiträge auf dem heutigen Niveau zu belassen oder teilweise sogar noch zu erhöhen.
Der Vorschlag gemäss Anhörung wird weitergeführt. Die Stellungnahmen sind kontrovers, so dass keine Zwischenlösung angestrebt werden kann. Es wäre zudem der Akzeptanz der Direktzahlungen in
7/23 Referenz/Aktenzeichen: 2008-02-20/128 / tha