Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 23 Seiten
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wert eingeführt, bis zu dem 25 Prozent der Beiträge ausgerichtet werden. Über diesem Grenzwert werden wie bis anhin keine Beiträge ausgerichtet. Mit dieser Massnahme werden Einzelfälle vermieden, welche durch massiv höhere Beiträge die Akzeptanz der Direktzahlungen negativ beeinflussen könnten. Ansonsten wird der bisherige, bewährte Berechnungsmodus unverändert beibehalten.
Begrenzung der Direktzahlungen pro Standard-Arbeitskraft (Art. 21)
- Die vorgeschlagene Erhöhung wird grösstenteils unterstützt.
- Eine Minderheit fordert eine stärkere Erhöhung oder einen Verzicht auf die Änderung.
Der Vorschlag wird gemäss Anhörungsunterlage unverändert weitergeführt.
Flächenbeiträge (Art. 27)
- Eine grosse Unterstützung findet der vom SBV eingebrachte Kompromissvorschlag, der neben
Änderungen bei anderen Beitragsarten eine Reduktion des allgemeinen Flächenbeitrages um 10 Franken pro ha sowie eine Erhöhung des Zusatzbeitrages für die offene Ackerfläche und die Dauerkulturen um 50 Franken pro ha vorsieht.
- Eine Minderheit fordert, die Erhöhung des Beitrages für die offene Ackerfläche mit ökologischen
Mehrleistungen zu verbinden.
- Gleichzeitig gibt es verschiedene andere Anträge für höhere Beiträge.
Diesen Anliegen wurde im möglichen Rahmen Rechnung getragen.
Aufgrund der neusten Zahlen bezüglich Bestandesentwicklung beim Rindvieh konnten die Schätzungen für das Jahr 2009 revidiert, und die Bestandesannahmen nach unten korrigiert werden. Deshalb entsteht die Möglichkeit, die Beitragsansätze bei den RGVE-Beiträgen sowie beim Zusatzbeitrag für die offene Ackerfläche um 20 Fr. pro Einheit zu erhöhen. Mit dieser Massnahme wird einerseits den Forderungen des SBV teilweise Rechnung getragen. Andererseits werden auch Anliegen wie beispielsweise von den Mutter- und Ammenkuhhaltern und den Kälbermästern soweit möglich unterstützt. Im Vergleich zum Vorschlag SBV erhalten diese sowie die Aufzuchtbetriebe und Grossviehmäster einen um 30 Fr./RGVE höheren Beitrag. Die Differenz der Beitragsansätze zwischen Verkehrsmilchkühen und anderen Kühen wird damit im Vergleich zur Anhörungsunterlage nur leicht erhöht. Mit dieser Anpassung bleibt das Gleichgewicht der Stützung der Produktionsrichtungen im Durchschnitt grundsätzlich gewährt. Auf eine Reduktion der Ökobeiträge zu Gunsten höherer Tierbeiträge wird verzichtet, da mit einer solchen Massnahme die Glaubwürdigkeit der Direktzahlungen in weiten Kreisen beeinträchtigt würde. Ein zusätzliche Senkung des allgemeinen Flächenbeitrages ist nicht erforderlich. Diese hätte – geht man davon aus, dass mit den frei werdenden Mitteln insbesondere der Zusatzbeitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen erhöht würde – eine Verschiebung von Mitteln aus dem Berg- ins Talgebiet zur Folge.
Beitragsberechtigung RGVE-Beiträge (Art. 28)
Der Systemwechsel wir grossmehrheitlich begrüsst. Vereinzelt gibt es Bedenken, dass ein administrativer Mehraufwand entstehen wird oder dass die Datenqualität nicht genügend gut ist.
Massgebender Tierbestand und Beitragsanspruch bei Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln (Art. 29)
Zur Festlegung des massgebenden Tierbestandes gibt es verschiedene Anpassungsforderungen vor allem von bäuerlichen Kreisen und den Kantonen:
- Auch Tiere mit traditioneller Sömmerung im Ausland anrechnen;
- Nur Sömmerung im Inland berücksichtigen;
- Minimale Sömmerungsdauer streichen;
5/23 Referenz/Aktenzeichen: 2008-02-20/128 / tha