Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 23 Seiten

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1 Gegenstand des Anhörungsverfahrens

Die Eidgenössischen Räte haben die Beratungen zur Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) am 5. Oktober 2007 abgeschlossen. Die Agrarpolitik 2011 wird mittels zwei Verordnungspaketen umgesetzt. Nachdem das erste Paket am 1. Januar 2008 gleichzeitig mit den Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten ist, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das zweite Paket bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen in die Anhörung geschickt. Die Vorschläge enthalten mit der Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen das Kernstück der Agrarpolitik 2011.

Die Anhörung zum zweiten Verordnungspaket begann am 21. Januar 2008. Am 19. Februar 2008 hat das BLW parallel dazu eine Anhörung zur Flexibilisierung der Grenzbelastungen für Brotgetreide und verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Die entsprechenden Anpassungen sollen in der Agrareinfuhrverordnung vorgenommen werden. Diese beiden Konsultationen endeten am 28. März 2008. Ebenfalls parallel zum 2. Verordnungspaket hat das BLW vom 25. Januar bis 21. März 2008 den betroffenen Kreisen die Entwürfe zur Änderung der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft unterbreitet.

2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

2.1 Übersicht

Rund 200 Kantone, Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen haben zum 2. Verordnungspaket Stellung genommen. Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen stimmen den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen grundsätzlich zu. Rund 80 Prozent der Vernehmlasser äusserten sich zu den Änderungen in der Direktzahlungsverordnung. Die Fronten verlaufen insbesondere bei diesen Verordnungsanpassungen entlang der klassischen Interessenkonflikte zwischen Ökologie und Produktion, Pflanzen- und Tierproduktion, Berg- und Talgebiet sowie grossen und kleinen Betrieben.

2.2 Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB)

Es sind 43 Stellungnahmen eingegangen, davon 13 der Kantone, 22 von bäuerlichen Organisationen, 2 von politischen Parteien und 6 von verschiedenen Interessenvertretern.

Die Änderungen und die Harmonisierung mit dem Landwirtschaftsrecht werden grossmehrheitlich unterstützt. Ergänzend zu den Änderungen fordern 6 Kantone, die SVP sowie 20 weitere bäuerliche Organisationen einen Zuschlag von 0.3 SAK pro ha (vereinzelt 0.5 SAK/ha) für Zierpflanzen des

produzierenden Gartenbaus im Freilandanbau.

Ein genereller Zuschlag von 0.3 SAK pro ha für alle Zierpflanzen im Freilandanbau ist nicht gerechtfertigt, weil je nach Kultur sehr grosse Unterschiede beim Arbeitskräftebedarf bestehen. Die Regelung in Artikel 2a Absatz 5 ist für alle Kulturen des produzierenden Gartenbaus zielführend. Gegenüber der Anhörung werden die Erläuterungen zu Absatz 5 ergänzt und somit den Eingaben Rechnung getragen.

2.3 Pachtzinsverordnung

Es sind 34 Stellungnahmen eingegangen, davon 12 der Kantone, 19 von bäuerlichen Organisationen und zwei von politischen Parteien.

Der Kanton Solothurn, der schweizerische Pächterverband, die FDP-SO und der solothurnische Bauernverband beanstanden, dass mit dem Wegfall der Reduktion des Pachtzinses für Gewerbe ein Anstieg der Verzinsung des Ertragswertes von 3,0 auf 4,0 Prozent einhergehe, was angesichts der Situation auf dem Hypothekenmarkt unangebracht sei. Sie schlagen die Festsetzung eines Zinssatzes von 3,5 Prozent vor. Die anderen Vernehmlasser haben sich dazu nicht geäussert.

3/23 Referenz/Aktenzeichen: 2008-02-20/128 / tha