Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten

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tors und denjenigen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Produzentinnen und Produzenten darstellen, die mit Hilfe von Parallelimporten eine Preissenkung der Produkte und Produktionsmittel herbeiführen möchten.

BS, BL, FDP, economiesuisse, SAGV, SGCI, Swissmem, Syngenta und VIPS lehnen die internationale Erschöpfung mit Ausnahme bei Märkten mit administrierten Preisen meist unter Hinweis auf die Nachteile der internationalen Erschöpfung (Ziffer 3.3.1) oder gesamthaft mit anderen Ausnahmen und Varianten von den Grundoptionen (Ziffer 3.1.2) ab.

SP, FRC, SKS sowie AROPI sprechen sich gegen eine Ausnahme bei Märkten mit administrierten Preisen aus. Nach Auffassung der SP hätten Spitäler und Krankenkassenversicherte ein Interesse daran, dass auf dem teilweise regulierten Arzneimittelmarkt ein Wettbewerb zwischen Anbietern spiele. Sie könnten bei der Zulassung von Parallelimporten von substanziellen Preissenkungen infolge eines erhöhten Wettbewerbs profitieren. Allfällige Einschränkungen im Handel mit Arzneimitteln sollen in Zukunft nur gesundheitspolitisch bzw. -polizeilich begründet sein. Marktstörungen durch den freien Import patentgeschützter Produkte könnten mit den bestehenden aussenwirtschaftlichen Instrumenten

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nach dem Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen bekämpft werden. Zur Abwehr allfälliger negativer Begleiterscheinungen der internationalen Erschöpfung, z.B. des Reimports von speziell verbilligten Medikamenten aus Schwellen- und Entwicklungsländern, existierten im WTO-Recht und im revidierten PatG (Art. 40d) angemessene Möglichkeiten. Sodann bestünden im Rahmen des Staatsvertragsrechts Schutzklauseln, die Einfuhrbeschränkungen zuliessen, soweit Importe die Existenzgrundlagen der einheimischen Industrie bedrohten (Art. XIX GATT) oder soweit sie

sektorspezifische Marktordnungen unterlaufen würden (Art. XX d GATT) oder den Schutz von Leben von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt bedrohten (Art. XX b GATT). Auch FRC und SKS lehnen es ab, Güter mit staatlich administrierten Preisen (Arzneimittel), vom Anwendungsbereich der internationalen Erschöpfung auszuklammern. Dies laufe auf eine Bevorzugung der Pharmaindustrie hinaus, die abgelehnt werde. Die hohen Preise in diesem Bereich seien ein wesentlicher Faktor für die Hochpreissituation. Es sei auch zu bedenken, dass 70 Prozent der Arzneimittel importiert würden, so dass ein Kaufkraftabfluss ins Ausland resultierte. Da negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz als Konsequenz einer Abkehr von der nationalen Erschöpfung nicht plausibel seien, werde die Option verworfen. AROPI hält dafür, dass Ausnahmen bei Märkten mit administrierten Preisen nicht sinnvoll seien: Nur Teile des Medikamentenmarkts seien betroffen und die Besonderheiten dieses Markts würden nicht ganzheitlich berücksichtigt. Es verbiete sich, die Handelbarkeit von Medikamenten aus Gründen des Gesundheitsschutzes einzuschränken. Auch lasse sich diese Ausnahme praktisch kaum anwenden, da der Umstand der Preisregulierung bekannt sein müsse.

3.3.3 Variante: Ausnahme bei Märkten mit abweichenden Rahmenbedingungen

SG, GR, TG, SGV, 3 Detailhandelsunternehmen sowie deren Interessengemeinschaft (Coop, Denner, Migros, IG DHS), EKK, Helsana, SKS und SRF stimmen dieser Variante zu. Sie ermögliche Einsparungen bei den Publikumspreisen von Arzneimitteln. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Ländern wichen indes derart von denen der Schweiz ab, dass eine marktwirtschaftliche Preisgestaltung in diesen Ländern nicht möglich sei. Auch sollten die Anstrengungen der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz und Produktsicherheit nicht umgangen werden können. Daher sei durch eine Ausnahme von der internationalen Erschöpfung der Reimport von Gütern aus Märkten mit abweichenden Rahmenbedingungen zu beschränken. SKS will allerdings einzig auf das Kriterium der Kaufkraft abstellen, die deutlich tiefer sein müsse als in der Schweiz.

Helsana gewichtet demgegenüber das rechtliche Umfeld (Patentrecht und Standard bei der Zulassung von Medikamenten) stärker und will weniger auf die Kaufkraft abstellen.

Die WEKO spricht sich dafür aus, langfristig die internationale Erschöpfung ohne Ausnahmen anzu-

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