Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten
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streben. Die WEKO hält allerdings Gesetzesanpassungen für denkbar, um den Import von Arzneimitteln zu verhindern, die nicht den Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Effizienz entsprechen würden oder die aus humanitären Gründen in Entwicklungsländern zu tiefen Preisen in Verkehr gebracht worden seien. Sie stimmt daher der internationalen Erschöpfung mit Ausnahme bei Märkten mit abweichenden Rahmenbedingungen zu.
JU, FDP, economiesuisse, SAGV, SGCI, Swissmem, Syngenta und VIPS lehnen die internationale Erschöpfung mit Ausnahme bei Märkten mit abweichenden Rahmenbedingungen meist unter Hinweis auf die Nachteile der internationalen Erschöpfung (Ziffer 3.3.1) oder gesamthaft mit anderen Ausnahmen und Varianten von den Grundoptionen (Ziffer 3.1.2) ab.
SP, SBV, FRC sowie AROPI sprechen sich gegen eine Ausnahme bei Märkten mit abweichenden Rahmenbedingungen aus. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der SP nicht erforderlich (Ziffer 3.3.2). Nach Auffassung von AROPI entspreche eine Ausnahme bei Märkten mit unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar den Überlegungen des Bundesgerichts, doch schliesse diese Variante nicht auch Produkte mit ein, die der Preisadministrierung unterliegen würden. Es komme zu einem Wettbewerb der Regulierungen. Eine Kombination von Ausnahmen verbiete sich indessen, da sonst die internationale Erschöpfung ausgehöhlt würde. Davon abgesehen sei eine solche Lösung zu komplex, um umgesetzt zu werden. Der SBV hält diese Variante für schwer umsetzbar. FRC verweist auf seine Stellungnahme zur Ausnahme von der nationalen Erschöpfung bei Märkten mit vergleichbaren Vermarktungsbedingungen (Ziffer 3.1.4).
3.4 Stellungnahmen zur Einschränkung zugunsten des Marktzugangs nach dem Bundesge-
setz über die technischen Handelshemmnisse
Die FDP spricht sich grundsätzlich für die nationale Erschöpfung im Patentrecht aus. Sie ist der Ansicht, dass die in der Schweiz geltende Verbindung von internationaler Erschöpfung bei Marken- und Urheberrechten und nationaler Erschöpfung bei Patentrechten ein wichtiges Element einer wohlfahrtsfördernden Wirtschaftspolitik darstelle. Die Missbrauchsbekämpfung im Bereich des Patentrechts müsse aber verstärkt werden. In diesem Zusammenhang befürworte die FDP die vorgeschlagene Einschränkung zugunsten des Marktzugangs nach THG.
ZG hält diese Variante ebenfalls für denkbar. Sie sei jedoch weniger vorteilhaft als die von ZG bevorzugte Lösung der nationale Erschöpfung mit Ausnahme bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern (Ziffer 3.1.2).
AG, economiesuisse, SAGV, AROPI, FRC, Swissmem und Syngenta lehnen diese Variante ab. Nach Auffassung von AG, economiesuisse und SAGV würde mit dieser Variante die Unterscheidung zwischen privaten Eigentumsrechten und staatlichen, technischen Handelshemmnissen aufgegeben.
AROPI kritisiert, dass nach dieser Variante Regulierungen im öffentlichrechtlichen Interesse darüber bestimmen würden, ob und in welchem Umfang ein patentiertes Produkt frei eingeführt werden könne. Private Rechte seien dergestalt von öffentlichrechtlichen Regeln abhängig. AG erwartet von dieser Variante auch negative Auswirkungen für den Forschungsstandort Schweiz.
Der SBV gibt sich ebenfalls skeptisch. Er verweist auf seine Bedenken in Bezug auf die einseitige Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips. Es erscheine dem SBV daher verfrüht, eine Einschränkung von Patentrechten zugunsten des Marktzugangs nach dem THG zu kommentieren.
3.5 Andere Lösungsvorschläge
3.5.1 Einseitige regionale Erschöpfung
GR, AG, 3 Parteien (CVP, SP, EVP), 3 Detailhandelsunternehmen sowie deren Interessengemeinschaft (Coop, Denner, Migros, IG DHS), IHK, nebs, SFF und SKS ziehen eine einseitige regionale Erschöpfung im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft oder gegenüber den Vertragsstaaten des