Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten
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3.3 Stellungnahmen zur internationalen Erschöpfung
3.3.1 Grundoption: internationale Erschöpfung ohne Ausnahmen
4 Kantone (BE, LU, GR, AG), SP, TS, 4 Konsumentenorganisationen (ACSI, FRC, KF, SKS), 3 Detailhandelsunternehmen sowie deren Interessengemeinschaft (Coop, Denner, Migros, IG DHS) sowie 10 weitere Organisationen (AROPI, Helsana, HS, IHK, JS, Orifarm, Prométerre, SFF, SRF, Suisseporcs) befürworten die internationale Erschöpfung ohne Ausnahmen. Für den SBV ist die internationale Erschöpfung ohne Ausnahme eine mögliche Option.
Sie begründen ihren Standpunkt wie folgt (wobei sich Überschneidungen mit den Gründen ergeben, die zur Ablehnung der nationalen Erschöpfung führen; Ziffer 3.1.1):
- Die Wohlfahrt der Schweiz hänge wesentlich vom freien Austausch von Waren und Dienstleistun-
gen ab. Der Binnenmarkt sei klein. Die wesentlichen Konkurrenten der Schweizer Wirtschaft in den USA und der EU operierten auf weit grösseren Märkten und seien damit einem entsprechend hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Die schweizerische Wirtschaft sei auf offene Exportmärkte ebenso angewiesen wie auf einen möglichst freien Import, der ein breites Angebot zu günstigen Preisen ermöglichen solle. Davon profitierten Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen gleichermassen.
- Die Ermöglichung von Parallelimporten sei ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftspolitik und
stehe auf gleicher Stufe wie der angestrebte Abbau von technischen Handelshemmnissen durch die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, die konsequente Umsetzung des Verbots von Vertikalabreden im Kartellgesetz, die Vereinfachungen in der Zollabfertigung und die Öffnung des Agrarmarkts mittels Freihandelsabkommen mit der EU. Die Beibehaltung der nationalen Erschöpfung unterlaufe das mit diesen Massnahmen angestrebte Ziel und dürfe daher nicht isoliert betrachtet werden.
- Bei einem Wechsel zur internationalen Erschöpfung könne auf Konsumentenpreisstufe bei
Erzeugnissen, für die der Patentschutz relevant ist (Medikamente, Computer, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Fahrzeuge und Uhren), bei einem Handelsvolumen zwischen 2,7 und 4,5 Milliarden Franken eine Preisreduktion von 6 bis 11% erwartet werden. Auch könnten die Produktionskosten im Inland ganz generell gesenkt werden, weil Anlagen, Geräte, Produktionsmittel sowie Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe tendenziell günstiger importiert werden könnten. Die langfristigen Auswirkungen der Zulassung von Parallelimporten seien aber wichtiger als diejenigen, welche sich aus einer kurzfristigen, statischen Betrachtung ergeben: In der langen Frist führe der dynamische Effekt von Parallelimporten dank mehr Wettbewerb zu Preissenkungen.
- Der Wechsel von der nationalen zur internationalen Erschöpfung lasse sich rechtlich ohne weite-
res realisieren. Weder das TRIPS-Abkommen noch der GATT stünden diesem Lösungsansatz entgegen.
- Negative Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben und auf den Forschungs-
standort Schweiz seien nicht zu erwarten. Dies deswegen, weil die einheimischen Konsumentinnen und Konsumenten nur einen winzigen Bruchteil des weltweiten Branchenumsatzes generierten, die Auswirkungen einer Liberalisierung auf die Preise in der Schweiz bescheiden ausfallen würden, die Standortfaktoren für Forschung und Entwicklung weitaus zahlreicher seien und die Forschungszentren der Pharmaunternehmen bereits über alle Erdteile verteilt seien.
- Das Patent diene zwar der Innovation, aber nicht deswegen, weil es die Kosten der Forschung zu
decken erlaube, sondern weil es seinem Inhaber während 20 Jahren eine Monopolrente verschaffe. Die Preisfestsetzung erfolge mithin nicht in Funktion der Forschungsaufwendungen, sondern in Abhängigkeit dessen, was der Markt hergebe.
- Es sei unbestritten, dass die Verluste der Produzenten durch die internationale Erschöpfung den
Konsumenten und den Parallelimporteuren zugute kommen. Denn niemand importiere Güter,
wenn er keinen Gewinn erzielen könne und der Konsument kaufe nur dann ein parallel importiertes Produkt, wenn es preisgünstiger sei. Die Aufteilung der Gewinne unter diesen beiden Gruppen