Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 28 Seiten
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als nicht realisierbar herausstellen sollte, stehe für die EVP die internationale Erschöpfung mit wenigen Ausnahmen als zweite Priorität im Vordergrund. Auch die CVP, nebs und SFF ziehen eine einseitige regionale Erschöpfung in Betracht (Ziffer 3.5.1). Die CVP ist sodann der Auffassung, dass diejenigen Produkte, welche administrierte Preise als Grundlage haben, nicht dem Grundsatz der regionalen Erschöpfung unterstellt werden dürfen, solange andere Länder die entsprechenden Märkte schützten. LU, SG, SP, HS, SRF und WEKO befürworten die regionale Erschöpfung als zweitbesten Lösungsansatz, wobei die SP eine einseitige Einführung in Betracht zieht (Ziffer 3.5.1). SBV weist auf die ungünstige Verhandlungslage bei der Aushandlung einer regionalen Erschöpfung auf Gegenseitigkeit hin. Es bestünden allerdings Meinungsunterschiede zwischen juristischen Experten hinsichtlich der einseitigen Einführung der regionalen Erschöpfung. Es sei daher verfrüht, diese Variante, die sich positiv auf die gesamte Wirtschaft auswirken würde, von vornherein auszuschliessen.
Die Befürworter der regionalen Erschöpfung führen namentlich folgende Argumente ins Feld:
- Die regionale Erschöpfung im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft oder gegenüber den
Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums führe zu einer limitierten und kontrollierten Öffnung des Schweizer Marktes gegenüber den wichtigsten Handelspartnern. Die Öffnung
geschehe gegenüber Staaten mit vergleichbaren wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen. Damit erübrige sich auch der Rückgriff auf das Kartellrecht.
- Durch die regionale Erschöpfung könne eine Senkung der Preise patentgeschützter Produkte
erzielt werden. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte seien ebenfalls positiv. Insgesamt würde der Werkplatz Schweiz entschieden gestärkt.
- Die regionale Erschöpfung erlaube zudem, die positiven Effekte der Preisdifferenzierung zu reali-
sieren, da die Belieferung der Entwicklungsländer mit innovativen Produkten nicht in Frage gestellt werde.
- Die regionale Erschöpfung habe auch den Vorteil der Rechtssicherheit, da sie im Verhältnis be-
stimmter Staaten Anwendung finde.
Nach Auffassung von nebs erfordert neben den genannten Gründen auch eine vollständige Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt eine regionale Erschöpfung im Patentrecht. Die regionale Erschöpfung im Bereich des Marken- und Urheberrechts sei in Kauf zu nehmen. Die Schweiz könne von einer einheitlichen Regelung der Erschöpfung für das gesamte Immaterialgüterrecht profitieren.
ZH, FDP, economiesuisse und Promarca unterstützen die nationale Erschöpfung, schliessen allerdings einen Wechsel zur regionalen Erschöpfung in einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Die FDP ist der Ansicht, dass mittelfristig die Festschreibung der regionalen (europäischen) Erschöpfung im Patentrecht auf der Basis eines Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft geprüft werden solle. Mit ihr dürfte jedoch im Marken- und Urheberrecht kein Wechsel von der geltenden internationalen zur regionalen Erschöpfung sowie in allfällig weiteren Politikbereichen keine Zugeständnisse verbunden sein. Ausnahmen für Produkte wie Medikamente, deren Preise durch den Staat fixiert würden, wären denkbar. Economiesuisse hält den Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft in der Frage der Erschöpfung zum heutigen Zeitpunkt nicht für opportun. Eine Neuüberprüfung wäre allenfalls bei einer weiteren Rechtsvereinheitlichung vorzunehmen. Promarca hält dafür, dass der Freihandel und die internationale Öffnung der Schweiz nicht einseitig zu Lasten der Schweizer Produzenten durchgeführt werden könne. Zuerst seien in der Schweiz mit dem Ausland vergleichbare, konkurrenzfähige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies erfordere eine schrittweise Liberalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, den Abbau der nationalen Reglementierung, die nicht dem Wesen schweizerischer Herkunft und werthaltiger Qualität entspreche, und das Aufbrechen bestehender internationaler Schranken durch bilaterale Abkommen, die strikt dem Grundsatz der Gegenseitigkeit folgten. Ein Abgehen vom Prinzip der nationalen Erschöpfung komme also nur auf der Basis von gegenseitigen Verträgen mit der Europäischen Gemeinschaft in Frage, deren Wirtschaftsgefüge und Preisniveau mit dem schweizerischen im Wesentlichen vergleichbar sei. Auch ZH hält dafür, die regionale Erschöpfung im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft und
gegenüber den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes anzustreben.
12 Kantone (BE, SZ, ZG, FR, BS, BL, SH, GR, AG, VS, NE, JU), SVP, 5 Dachverbände der Wirtschaft